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#792 - Policenmantel oder Depot - Was ist besser?

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Mit dem Einsatz moderne und kostengünstiger Policenmäntel lassen sich Vermögenswerte steuerlich optimieren, verschenken oder vererben. Die Bezugsrechte können widerruflich oder unwiderruflich gestaltet werden.

Im Depot sind die Gewinne zu 100% abgeltungssteuerpflichtig, im Policenmantel bei Tod der versicherten Person 100% steuerfrei.

Daraus kann man diverse Praxisfälle ableiten.

NEU!!! Hier kannst Du Dich kostenlos für meinen Minikurs registrieren und reinschauen. Es lohnt sich: https://portal.abatus-beratung.com/geldanlage-kurs/

Viel Spaß beim Hören,Dein Matthias Krapp(Transkript dieser Folge weiter unten)

📖 Mein Buch "Keine angst vor Geld": https://amzn.to/3JKAufm 📈 Matthias Finanzseminare: https://wissen-schafft-geld.de 📌 Matthias auf Facebook: https://www.facebook.com/matthiasfranzaugust.krapp 📌 Matthias auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/matthiaskrapp-finanzmensch/ ✅ Abatus Finanz-Newsletter: https://www.abatus-beratung.com/newsletter-anmeldung/ ⌨️ Matthias per E-Mail: krapp@abatus-beratung.com ***Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung***

TRANSKRIPT dieser Folge (autom. generiert): Ja hallo, hier ist er doch wieder der Matthias mit einer neuen Folge Wissenschaft Geld und heute am Dienstag, dem Wochenende nach Ostern, wo es häufig ja auch dazu kommt, man sitzt mit der Familie zusammen, man spricht über das ein oder andere, ich hoffe nur über Positives, aber manchmal wird ja auch und werden ja auch die Feiertage dazu genutzt, wichtige Sachen informieren, Kreise zu. besprechen oder sich selber mal ein bisschen zurückzuziehen und zu überlegen, wie kann ich denn das ein oder andere Gestalten oder eine Herausforderung lösen. Ja, wie du ja weißt, bin ich ein ganz, ganz, ganz großer Freund von den sogenannten Polisenmanteln, also das Geld nicht in einem Depot anzulegen, sondern genauso wie ich es in einem Depot anlegen würde. es dann in ein Polisenmantel zu packen, um diesen Vermögenswert beispielsweise am Nachlass vorbei gezielt zu vererben, die Gelder beispielsweise zu schützen, ob es vor Insolvenz ist, vor außerirdischen Beziehungen, sprich geliebten vor der Familie. Und da hat das schöne, tolle Gestaltungsmöglichkeiten, weil ich halt eben die Bezugsrechte auch aufteilen kann und spetten kann. Also ich kann die Bezugsrechte wiederruflich oder unwiderruflich gestalten und damit halt eben einiges an Zusatznutzen generieren und damit Fälle konstruieren, die vielleicht ein oder andere gar nicht kennt und deswegen möchte ich mal ganz kurz darauf... eingehen, was es für Möglichkeiten gibt. Ich kann ja generell das Geld für mich selber anlegen, teilweise bis zu komplett steuerfrei. Ich kann das Geld anlegen für die Kinder, aber mit allem Wettorecht versehen, dass die Kinder, solange ich noch da bin, keine Möglichkeit haben, darüber zu verfügen und wenn dann nur mit meiner Zustimmung. Ich kann das gleiche auch für Enkelkinder. machen oder ich kann es für die Kinder oder für die Enkelkinder machen mit diesem Vetorrecht und trotzdem, wenn ich verstärbe, auch da eine Vorsorge treffen, dass das Geld vielleicht nicht sofort, sondern vielleicht erst später zur Verfügung stellt, um halt gewisse Schutzmechanismen und Vorsorgemaßnahmen zu treffen, je nachdem, was mich persönlich bewegt und ich versuche mal den einen oder anderen. anderen Fall hier kurz anzureißen. Die Parameter sind dann immer die gleichen. Das heißt, ich vergleiche immer ein Depot mit dem Polismantel. Ich setze immer die gleiche Kursgewinne voraus, die gleiche Aktienquote, den gleichen Steuersatz, die gleiche Vergütung beispielsweise für mich als Berater, der dieses Konzept entwickelt und umsetzt und einsetzt, so dass wirklich alles gleich ist und man will ich sagen kann, wenn ich das so im Depot mache oder wenn ich das so in einem Polisenmantel mache und davon ausgeht, dass die Entwicklung dann in der Zukunft identisch ist und ich eigentlich nur stattdessen den Mantel als Hülle drum herum gebaut habe, dann ist es auch ein fairer Vergleich. Man muss halt eben wissen, im Depot ist es immer so, dass beim Tod alle aufgelaufene Gewinne, die bis dahin waren. zu 100 % abgeltungssteuerpflichtig sind und in der Polizei, wenn es die versicherte Person trifft, die Gewinne zu 100 % abgeltungssteuerfrei sind, also nicht abgeltungssteuerpflichtig. Im Erlebensfall sind sie zu 50 % steuerfrei. Daraus kann ich natürlich verschiedenste Sachen konstruieren und bei beispielsweise mal hier ein Anleger nehmen, das 45 .000 und möchte 100 .000 Euro anlegen, hat jederzeitigen Zugriff, aber er will es halt eben nicht konsumieren. Und wenn dieser jetzt 20 Jahre lebt und er würde sich das auszahlen lassen, dann hatte er unter diesen eben genannten Voraussetzungen mit der Aktienquote von 60 Prozent und den gleichen Entwicklungen. Im Depot beispielsweise aus diesen 100 .000 Euro. Euro. Ich hatte dann eine Wertentwicklung angegeben oder einfach mal angesetzt von 4 % Kursgewinne und 2 % Zinsen. Da kommt diese Person nach 20 Jahren, wenn sie es im Depot gemacht hätte auf 176 .248 Euro und in der Police dann, wenn man drüber verfügt, verfügt nach 20 Jahren im 65. Jahr über eine Leistung von 214 .000 Euro. Euro, also rund 38 .000 Euro mehr. Nur dadurch, dass ich diesen Mantelnutze und Unterbruchschichtigung aller Kunden. Wenn jetzt allerdings diese Anleger mit 45 beispielsweise ein 70 -jähriges Elternteil als versicherte Person einsetzt und nicht sich selber und dieses Elternteil mit 90 verstirbt, dann hat derjenige, der Anleger, der jetzt 45 .000 Euro hat. ist, den Riesenvorteil, dass die Leistung komplett steuerfrei ist. Das heißt, die Police, die dann fällig wird durch den Tode des verstorbenen Elternteils, was jetzt 70 ist und dann mit 90 in 20 Jahren sterben würde, hätte in dieser Police 232 .000 Euro zur Verfügung, gegenüber 176 .248 immer noch die gleiche Sommer, was eben die Probe macht. hat und damit werden die Mehrträge nicht 38 .000 gegen den Depot, dann sogar 56 .000 Euro, noch mal 18 .000 Euro mehr. So und das heißt Fazit durch den Einsatz einer anderen versiegerten Person kann man die Ergebnisse aufgrund der Steuerfreiheit, sprich hier Todesverleistung natürlich nochmal erheblich verbessern. Nehmen wir nochmal einen zweiten Praxisfall, Schenkung zu Lebzeiten. Nehmen wir mal an, vermögende Kundin, 50 Jahre alt, möchte zu Lebzeiten im Rahmen der Freibeträge ihr Kind jetzt schon mit 100 .000 Euro beschenken. Optional kann sie bis zu ihrem Tod über die Entnahmen noch mitbestimmen. So und die Mutter stirbt mit 90 Jahren. Das Kind ist 20 Jahre alt, Versicherung Versicherungsnehmer und versicherte Person. Wenn ich das so schenken würde, also ich schenke dem Kind diese 100 .000 Euro, das Kind ist 20 Jahre alt, wie sagt und ist sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Person, dann ist es innerhalb der Schenkungsfreibeträge aber suboptimal, weil nach 40 Jahren beispielsweise, also das Kind dann 60 ist, da wären in den Beport. oder den eben voraus gesetzten Annahmen 312 .813, wenn das ganze über diese Polise läuft, dann immerhin 453 .529 Euro, das heißt ein schöner Stolz am Meertrag von 140 .000 Euro über die Lösung dem Kind kein Depot, sondern eine Polise zu schenken. schenken. Ja, ich kann es aber auch anders machen und gehe so hin, dass das 20 -jährige Kind halt eben die Schenkung bekommt, aber die Schenkerin spricht die verbögende Kundin in diesem Fall halt die versicherte Person in dieser Police ist und der Voraussetzung, dass die versicherte Person, die Schenkerin, die Mutter, die jetzt 50 ist, auch wieder 90 wird. Sieht es nach 40 Jahren nach wie vor so aus, hätte die Mutter dem Kind ein Depot geschenkt, wären aus diesen 100 .000 Euro 312 .813 geworden. Und in dieser Police, wenn die Mutter dann stirbt mit 90, ist es eine Todesverleistung. Und diese Todesverleistung ist zu 100 Prozent steuerfrei. bekommt das Kind mit 60 statt wenn es selber versicherte Person gewesen wäre nicht 453 sondern 566 .000 46 Euro das sind 253 .000 Euro mehr als im Depot also wenn die Mutter der Tochter ein Depot geschenkt hätte und das sind Raute baut nochmal 113 .000 Euro mehr mit der der Lösung, dass die Mutter auch gleichzeitig versicherte Person ist. Ja und die Mutter hätte sogar hier noch ein Vetorecht einbauen können und hätte der Tochter nicht 100 .000 sondern 99 .000 Euro geschenkt und 1000 Euro selber behalten, dann habe ich wie gesagt das Vetorecht und damit kann die Mutter sogar zu Lebzeiten immer noch mitreden. Sollte sie 99 .000 Euro bezahlen, dann ist das das Vetorecht, der Schenkerinnen halt eben als versicherter Person kann man also die Ergebnisse aufgrund dieser Steuerfreiheit im Todesfall erheblich verbessern und durch 1 % Anteil behalten, also nur 99 % verschenken und 1 % behalten und mit Versicherungsniemal werden mit 1 % kann halt eben der Schenker immer noch mitbestimmen bei Entnahmen und somit ein Veto -Recht für sich behalten, wenn man sich nicht so ganz sicher ist, was dann das Töchterchen mit diesen Gelder später machen würde. Jo, jetzt gehe ich noch ein Fall durch und dann mache ich eine Fortsetzung für den nächsten Podcast. Jetzt nehmen wir nochmal den letzten Praxisfall, und zwar hier eine Schenkung an die Enkel mit einem einem Vetorecht. Und zwar sind hier Großeltern, die möchten beispielsweise im Enkelkind jetzt schon 50 .000 Euro schenken. Sie möchten jedoch bis zu ihrem Tod bzw. bis zu einem bestimmten Lebensjahr über die Verwendung des Vermögens noch mitbestimmen. Und wir tun jetzt hier mal so, dass die Familienverhältnisse intakt sind. Solche Fälle habe ich ja alle in der Praxis schon durchgezogen. Wir haben jetzt also beispielsweise, ich sag mal... den Oma oder die Opa 65 Jahre alt, dann haben wir einen Elternteil, 35 Jahre alt und wir haben ein Enkelkind mit fünf Jahren. Ihr merkt also 65, Oma oder Opa, 35, der Sohn oder die Tochter von Oma und Opa und fünf Jahre das Enkelkind. Wir haben also praktisch 30 Jahre jeweils dazwischen. Ich glaube, das ist ein ganz normaler, klassischer Opa. Fall, wie wir ihn häufig sehen und jetzt könnte man halt eben hingehen und sagen, wie wir die Rollen verteilen und eine vernünftige Polistenlösung vornehmen können. Man könnte jetzt hier hingehen und beispielsweise den OPA und den Enkel gemeinsam als Versicherungsnehmer einsetzen. Der OPA wird ein Prozent Versicherungsnehmer und Enkel 99 % so das heißt die Entnahmen sind nur immer mit Zustimmung von beiden Versicherungsnehmern möglich. OPA hat ja also ein Veto -Recht und bei totes Großelternteil sprich OPA wahrweise Übergang auf das andere Großelternteil kann man ja auch noch einbauen oder es geht über das 1 % auf den Sohn oder Tochter von Opa, das kann man alles einzelfertraglich regeln. Auf alle Fälle haben wir hier bei der Schenkung Opa oder Oma mit 1 % noch dabei und 99 % schenken wir an das Enkelkind. Was aber ganz wichtig ist, wir brauchen ja neben dem Versicherungsnehmer noch die versicherte Person und die versicherte Person ist jetzt das Elthonteil des Enkelkinds. oder andersherum das Kind von Oma oder Opa. Und das macht richtig Sinn, weil wir jetzt praktisch ja die Stundung nutzen und dadurch, wenn das Elternteil stirbt, was ja wiederum 30 Jahre älter ist als das Enkelkind. Und eine Lebenswartung hat, die deutlich länger ist als von Oma oder Opa, die ja wiederum 30 Jahre älter sind als Sohn oder Tochter. Nutzen wir halt eben diesen Zeiteffekt. Zeit -Effekt und später den Steuerfreien Ertrach im Todesfall, wenn in diesem Fall das Elternteil stirbt. Der Beitragssaler und die Prämien -Schenkung macht jetzt also Opa, das kann er alle zehn Jahre wiederholen, würde halt hier von diesen 50 .000 99 % verschenken und 1 % selber behalten und im Todesfall der Versicherten. versicherten Person ist dann das Enkelkind bezugsberechtigt. Das ist ganz, ganz wichtig und damit kann man es hundertprozent steuerfrei vererben. Sollte es früher entnommen werden, weil beispielsweise die Eltern auch leben und das Kind das Geld benötigt, die Tochter oder dann auch älter als 62 ist, dann kommt das Halbattrassverfahren hier. hier zum Tragen und damit kann man natürlich schon einiges gestalten, weil wir können ja davon ausgehen, dass als erstes in diesem Fall Oma oder Opa stirbt, dann das Elternteil stirbt und das Enkelkind am längsten lebt. So ein angenommen das Elternteil, was ich eben sagte, die sind alle 30 Jahre auseinander, stirbt mit 90 Jahren, dann wäre das Enkelkind. selber 60 Jahre alt und aus dem Portfolio, was wir angelegt haben, was dann 55 Jahre gelaufen ist für das Enkelkind, wäre dann 100 Prozent der Vermögenswerte der aufgelaufenen Gewinne, 100 Prozent steuerfrei. Es würde keine Abgeltungssteuer anfallen und auf der anderen Seite auch keine Schenkungssteuer, weil ja dann 50 .000 geschenkt worden sind innerhalb der Freibeträge und nach 55 Jahren hätte es mal nach einem Depot gemacht, während 238 .639 Euro geworden, haben wir aber nicht, wie immer in der Claveror, wir haben diesen Polisenmantel genommen und dann haben wir 544 .988 Euro, sprich mehr als das doppelte, exakt 306 .000 Euro mehr. Das heißt, so diese lange Haltedauer und der zu erwartenden Abgeltungssteuerfreiheit kann man aus dieser Perluise halt eben mehr als 100 Prozent erhalten und dem Enkelkind gutestun, als wenn ich ihm einfach, wie es immer noch gemacht wird, ein Depot schenke, um Prüfe, wer sich ewig bindet, heißt es so schön, ob sich nicht was Besseres findet, was Besseres findet als hier ein Depot, weil es kommt ja exakt das gleiche in diese Police als im Depot. Ich nutze halt nur diesen Polisenmantel. Ja, weitere Fälle werde ich dann am Freitag mal durchgehen. Ich hoffe und wünsche dir, dass vielleicht hier ein interessanter Ansatz dabei war, mal etwas anderes umzusetzen. im Wege beispielsweise einer Schenkung oder der eigenen Kapitalanlage. Und ich bitte dir natürlich auch gerne an, das mit mir umzusetzen. Du musst jetzt nicht, so wie ich die Tage erfahren habe, von einem gut befreundeten Kollegen aus dem Frankfurter Bereich, wo jemand meinen Padkars gehört hatte, das alles toll fand und sich dann auf die Suche begeben hat nach einem Berater in seinem Beritt, um das mit einem anderen Berater umzusetzen, wo er dann den Berater dann mit auf den Weg gegeben hat. Ich habe den Podcast von Matthias Krabb gehört. Ich weiß jetzt, wie es machbar wäre und möchte das gerne umgesetzt haben. Also da musst du nicht vor der Haustür suchen, sondern wir können dies so exakt eins zu eins umsetzen mit der persönlichen Beratung. Heutzutage ist ja über Teams und so weiter alles machbar und technologisch auch abschließbar. Man kann sich in die Augen schauen, man kann die Strategie und alles gemeinsam besprechen umsetzen. Und das habe ich schon mit etlichen Fällen gemacht in ganz Deutschland, in halt eben auch mit Personen, die im Ausland sind, da spielt die Entfernung null Rolle und wenn es um wirklich größere Angelegenheit geht, sprich im Siebenstelligen Bereich und so weiter. Dann... dann setzt sie mich gerne auch mal ins Auto oder in den Zuch oder whatever, um das dann persönlich mit Fleisch und Blut zu besprechen, aber die Standardfälle kann man alle Fragen und Antworten heutzutage ja online alles gut lösen. In diesem Sinne, ja, eine schöne Woche, die ja heute am Dienstag gerade erst anfängt. Wir hören uns dann wie immer wieder am Freitag der Matthias.

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Mit dem Einsatz moderne und kostengünstiger Policenmäntel lassen sich Vermögenswerte steuerlich optimieren, verschenken oder vererben. Die Bezugsrechte können widerruflich oder unwiderruflich gestaltet werden.

Im Depot sind die Gewinne zu 100% abgeltungssteuerpflichtig, im Policenmantel bei Tod der versicherten Person 100% steuerfrei.

Daraus kann man diverse Praxisfälle ableiten.

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Viel Spaß beim Hören,Dein Matthias Krapp(Transkript dieser Folge weiter unten)

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TRANSKRIPT dieser Folge (autom. generiert): Ja hallo, hier ist er doch wieder der Matthias mit einer neuen Folge Wissenschaft Geld und heute am Dienstag, dem Wochenende nach Ostern, wo es häufig ja auch dazu kommt, man sitzt mit der Familie zusammen, man spricht über das ein oder andere, ich hoffe nur über Positives, aber manchmal wird ja auch und werden ja auch die Feiertage dazu genutzt, wichtige Sachen informieren, Kreise zu. besprechen oder sich selber mal ein bisschen zurückzuziehen und zu überlegen, wie kann ich denn das ein oder andere Gestalten oder eine Herausforderung lösen. Ja, wie du ja weißt, bin ich ein ganz, ganz, ganz großer Freund von den sogenannten Polisenmanteln, also das Geld nicht in einem Depot anzulegen, sondern genauso wie ich es in einem Depot anlegen würde. es dann in ein Polisenmantel zu packen, um diesen Vermögenswert beispielsweise am Nachlass vorbei gezielt zu vererben, die Gelder beispielsweise zu schützen, ob es vor Insolvenz ist, vor außerirdischen Beziehungen, sprich geliebten vor der Familie. Und da hat das schöne, tolle Gestaltungsmöglichkeiten, weil ich halt eben die Bezugsrechte auch aufteilen kann und spetten kann. Also ich kann die Bezugsrechte wiederruflich oder unwiderruflich gestalten und damit halt eben einiges an Zusatznutzen generieren und damit Fälle konstruieren, die vielleicht ein oder andere gar nicht kennt und deswegen möchte ich mal ganz kurz darauf... eingehen, was es für Möglichkeiten gibt. Ich kann ja generell das Geld für mich selber anlegen, teilweise bis zu komplett steuerfrei. Ich kann das Geld anlegen für die Kinder, aber mit allem Wettorecht versehen, dass die Kinder, solange ich noch da bin, keine Möglichkeit haben, darüber zu verfügen und wenn dann nur mit meiner Zustimmung. Ich kann das gleiche auch für Enkelkinder. machen oder ich kann es für die Kinder oder für die Enkelkinder machen mit diesem Vetorrecht und trotzdem, wenn ich verstärbe, auch da eine Vorsorge treffen, dass das Geld vielleicht nicht sofort, sondern vielleicht erst später zur Verfügung stellt, um halt gewisse Schutzmechanismen und Vorsorgemaßnahmen zu treffen, je nachdem, was mich persönlich bewegt und ich versuche mal den einen oder anderen. anderen Fall hier kurz anzureißen. Die Parameter sind dann immer die gleichen. Das heißt, ich vergleiche immer ein Depot mit dem Polismantel. Ich setze immer die gleiche Kursgewinne voraus, die gleiche Aktienquote, den gleichen Steuersatz, die gleiche Vergütung beispielsweise für mich als Berater, der dieses Konzept entwickelt und umsetzt und einsetzt, so dass wirklich alles gleich ist und man will ich sagen kann, wenn ich das so im Depot mache oder wenn ich das so in einem Polisenmantel mache und davon ausgeht, dass die Entwicklung dann in der Zukunft identisch ist und ich eigentlich nur stattdessen den Mantel als Hülle drum herum gebaut habe, dann ist es auch ein fairer Vergleich. Man muss halt eben wissen, im Depot ist es immer so, dass beim Tod alle aufgelaufene Gewinne, die bis dahin waren. zu 100 % abgeltungssteuerpflichtig sind und in der Polizei, wenn es die versicherte Person trifft, die Gewinne zu 100 % abgeltungssteuerfrei sind, also nicht abgeltungssteuerpflichtig. Im Erlebensfall sind sie zu 50 % steuerfrei. Daraus kann ich natürlich verschiedenste Sachen konstruieren und bei beispielsweise mal hier ein Anleger nehmen, das 45 .000 und möchte 100 .000 Euro anlegen, hat jederzeitigen Zugriff, aber er will es halt eben nicht konsumieren. Und wenn dieser jetzt 20 Jahre lebt und er würde sich das auszahlen lassen, dann hatte er unter diesen eben genannten Voraussetzungen mit der Aktienquote von 60 Prozent und den gleichen Entwicklungen. Im Depot beispielsweise aus diesen 100 .000 Euro. Euro. Ich hatte dann eine Wertentwicklung angegeben oder einfach mal angesetzt von 4 % Kursgewinne und 2 % Zinsen. Da kommt diese Person nach 20 Jahren, wenn sie es im Depot gemacht hätte auf 176 .248 Euro und in der Police dann, wenn man drüber verfügt, verfügt nach 20 Jahren im 65. Jahr über eine Leistung von 214 .000 Euro. Euro, also rund 38 .000 Euro mehr. Nur dadurch, dass ich diesen Mantelnutze und Unterbruchschichtigung aller Kunden. Wenn jetzt allerdings diese Anleger mit 45 beispielsweise ein 70 -jähriges Elternteil als versicherte Person einsetzt und nicht sich selber und dieses Elternteil mit 90 verstirbt, dann hat derjenige, der Anleger, der jetzt 45 .000 Euro hat. ist, den Riesenvorteil, dass die Leistung komplett steuerfrei ist. Das heißt, die Police, die dann fällig wird durch den Tode des verstorbenen Elternteils, was jetzt 70 ist und dann mit 90 in 20 Jahren sterben würde, hätte in dieser Police 232 .000 Euro zur Verfügung, gegenüber 176 .248 immer noch die gleiche Sommer, was eben die Probe macht. hat und damit werden die Mehrträge nicht 38 .000 gegen den Depot, dann sogar 56 .000 Euro, noch mal 18 .000 Euro mehr. So und das heißt Fazit durch den Einsatz einer anderen versiegerten Person kann man die Ergebnisse aufgrund der Steuerfreiheit, sprich hier Todesverleistung natürlich nochmal erheblich verbessern. Nehmen wir nochmal einen zweiten Praxisfall, Schenkung zu Lebzeiten. Nehmen wir mal an, vermögende Kundin, 50 Jahre alt, möchte zu Lebzeiten im Rahmen der Freibeträge ihr Kind jetzt schon mit 100 .000 Euro beschenken. Optional kann sie bis zu ihrem Tod über die Entnahmen noch mitbestimmen. So und die Mutter stirbt mit 90 Jahren. Das Kind ist 20 Jahre alt, Versicherung Versicherungsnehmer und versicherte Person. Wenn ich das so schenken würde, also ich schenke dem Kind diese 100 .000 Euro, das Kind ist 20 Jahre alt, wie sagt und ist sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Person, dann ist es innerhalb der Schenkungsfreibeträge aber suboptimal, weil nach 40 Jahren beispielsweise, also das Kind dann 60 ist, da wären in den Beport. oder den eben voraus gesetzten Annahmen 312 .813, wenn das ganze über diese Polise läuft, dann immerhin 453 .529 Euro, das heißt ein schöner Stolz am Meertrag von 140 .000 Euro über die Lösung dem Kind kein Depot, sondern eine Polise zu schenken. schenken. Ja, ich kann es aber auch anders machen und gehe so hin, dass das 20 -jährige Kind halt eben die Schenkung bekommt, aber die Schenkerin spricht die verbögende Kundin in diesem Fall halt die versicherte Person in dieser Police ist und der Voraussetzung, dass die versicherte Person, die Schenkerin, die Mutter, die jetzt 50 ist, auch wieder 90 wird. Sieht es nach 40 Jahren nach wie vor so aus, hätte die Mutter dem Kind ein Depot geschenkt, wären aus diesen 100 .000 Euro 312 .813 geworden. Und in dieser Police, wenn die Mutter dann stirbt mit 90, ist es eine Todesverleistung. Und diese Todesverleistung ist zu 100 Prozent steuerfrei. bekommt das Kind mit 60 statt wenn es selber versicherte Person gewesen wäre nicht 453 sondern 566 .000 46 Euro das sind 253 .000 Euro mehr als im Depot also wenn die Mutter der Tochter ein Depot geschenkt hätte und das sind Raute baut nochmal 113 .000 Euro mehr mit der der Lösung, dass die Mutter auch gleichzeitig versicherte Person ist. Ja und die Mutter hätte sogar hier noch ein Vetorecht einbauen können und hätte der Tochter nicht 100 .000 sondern 99 .000 Euro geschenkt und 1000 Euro selber behalten, dann habe ich wie gesagt das Vetorecht und damit kann die Mutter sogar zu Lebzeiten immer noch mitreden. Sollte sie 99 .000 Euro bezahlen, dann ist das das Vetorecht, der Schenkerinnen halt eben als versicherter Person kann man also die Ergebnisse aufgrund dieser Steuerfreiheit im Todesfall erheblich verbessern und durch 1 % Anteil behalten, also nur 99 % verschenken und 1 % behalten und mit Versicherungsniemal werden mit 1 % kann halt eben der Schenker immer noch mitbestimmen bei Entnahmen und somit ein Veto -Recht für sich behalten, wenn man sich nicht so ganz sicher ist, was dann das Töchterchen mit diesen Gelder später machen würde. Jo, jetzt gehe ich noch ein Fall durch und dann mache ich eine Fortsetzung für den nächsten Podcast. Jetzt nehmen wir nochmal den letzten Praxisfall, und zwar hier eine Schenkung an die Enkel mit einem einem Vetorecht. Und zwar sind hier Großeltern, die möchten beispielsweise im Enkelkind jetzt schon 50 .000 Euro schenken. Sie möchten jedoch bis zu ihrem Tod bzw. bis zu einem bestimmten Lebensjahr über die Verwendung des Vermögens noch mitbestimmen. Und wir tun jetzt hier mal so, dass die Familienverhältnisse intakt sind. Solche Fälle habe ich ja alle in der Praxis schon durchgezogen. Wir haben jetzt also beispielsweise, ich sag mal... den Oma oder die Opa 65 Jahre alt, dann haben wir einen Elternteil, 35 Jahre alt und wir haben ein Enkelkind mit fünf Jahren. Ihr merkt also 65, Oma oder Opa, 35, der Sohn oder die Tochter von Oma und Opa und fünf Jahre das Enkelkind. Wir haben also praktisch 30 Jahre jeweils dazwischen. Ich glaube, das ist ein ganz normaler, klassischer Opa. Fall, wie wir ihn häufig sehen und jetzt könnte man halt eben hingehen und sagen, wie wir die Rollen verteilen und eine vernünftige Polistenlösung vornehmen können. Man könnte jetzt hier hingehen und beispielsweise den OPA und den Enkel gemeinsam als Versicherungsnehmer einsetzen. Der OPA wird ein Prozent Versicherungsnehmer und Enkel 99 % so das heißt die Entnahmen sind nur immer mit Zustimmung von beiden Versicherungsnehmern möglich. OPA hat ja also ein Veto -Recht und bei totes Großelternteil sprich OPA wahrweise Übergang auf das andere Großelternteil kann man ja auch noch einbauen oder es geht über das 1 % auf den Sohn oder Tochter von Opa, das kann man alles einzelfertraglich regeln. Auf alle Fälle haben wir hier bei der Schenkung Opa oder Oma mit 1 % noch dabei und 99 % schenken wir an das Enkelkind. Was aber ganz wichtig ist, wir brauchen ja neben dem Versicherungsnehmer noch die versicherte Person und die versicherte Person ist jetzt das Elthonteil des Enkelkinds. oder andersherum das Kind von Oma oder Opa. Und das macht richtig Sinn, weil wir jetzt praktisch ja die Stundung nutzen und dadurch, wenn das Elternteil stirbt, was ja wiederum 30 Jahre älter ist als das Enkelkind. Und eine Lebenswartung hat, die deutlich länger ist als von Oma oder Opa, die ja wiederum 30 Jahre älter sind als Sohn oder Tochter. Nutzen wir halt eben diesen Zeiteffekt. Zeit -Effekt und später den Steuerfreien Ertrach im Todesfall, wenn in diesem Fall das Elternteil stirbt. Der Beitragssaler und die Prämien -Schenkung macht jetzt also Opa, das kann er alle zehn Jahre wiederholen, würde halt hier von diesen 50 .000 99 % verschenken und 1 % selber behalten und im Todesfall der Versicherten. versicherten Person ist dann das Enkelkind bezugsberechtigt. Das ist ganz, ganz wichtig und damit kann man es hundertprozent steuerfrei vererben. Sollte es früher entnommen werden, weil beispielsweise die Eltern auch leben und das Kind das Geld benötigt, die Tochter oder dann auch älter als 62 ist, dann kommt das Halbattrassverfahren hier. hier zum Tragen und damit kann man natürlich schon einiges gestalten, weil wir können ja davon ausgehen, dass als erstes in diesem Fall Oma oder Opa stirbt, dann das Elternteil stirbt und das Enkelkind am längsten lebt. So ein angenommen das Elternteil, was ich eben sagte, die sind alle 30 Jahre auseinander, stirbt mit 90 Jahren, dann wäre das Enkelkind. selber 60 Jahre alt und aus dem Portfolio, was wir angelegt haben, was dann 55 Jahre gelaufen ist für das Enkelkind, wäre dann 100 Prozent der Vermögenswerte der aufgelaufenen Gewinne, 100 Prozent steuerfrei. Es würde keine Abgeltungssteuer anfallen und auf der anderen Seite auch keine Schenkungssteuer, weil ja dann 50 .000 geschenkt worden sind innerhalb der Freibeträge und nach 55 Jahren hätte es mal nach einem Depot gemacht, während 238 .639 Euro geworden, haben wir aber nicht, wie immer in der Claveror, wir haben diesen Polisenmantel genommen und dann haben wir 544 .988 Euro, sprich mehr als das doppelte, exakt 306 .000 Euro mehr. Das heißt, so diese lange Haltedauer und der zu erwartenden Abgeltungssteuerfreiheit kann man aus dieser Perluise halt eben mehr als 100 Prozent erhalten und dem Enkelkind gutestun, als wenn ich ihm einfach, wie es immer noch gemacht wird, ein Depot schenke, um Prüfe, wer sich ewig bindet, heißt es so schön, ob sich nicht was Besseres findet, was Besseres findet als hier ein Depot, weil es kommt ja exakt das gleiche in diese Police als im Depot. Ich nutze halt nur diesen Polisenmantel. Ja, weitere Fälle werde ich dann am Freitag mal durchgehen. Ich hoffe und wünsche dir, dass vielleicht hier ein interessanter Ansatz dabei war, mal etwas anderes umzusetzen. im Wege beispielsweise einer Schenkung oder der eigenen Kapitalanlage. Und ich bitte dir natürlich auch gerne an, das mit mir umzusetzen. Du musst jetzt nicht, so wie ich die Tage erfahren habe, von einem gut befreundeten Kollegen aus dem Frankfurter Bereich, wo jemand meinen Padkars gehört hatte, das alles toll fand und sich dann auf die Suche begeben hat nach einem Berater in seinem Beritt, um das mit einem anderen Berater umzusetzen, wo er dann den Berater dann mit auf den Weg gegeben hat. Ich habe den Podcast von Matthias Krabb gehört. Ich weiß jetzt, wie es machbar wäre und möchte das gerne umgesetzt haben. Also da musst du nicht vor der Haustür suchen, sondern wir können dies so exakt eins zu eins umsetzen mit der persönlichen Beratung. Heutzutage ist ja über Teams und so weiter alles machbar und technologisch auch abschließbar. Man kann sich in die Augen schauen, man kann die Strategie und alles gemeinsam besprechen umsetzen. Und das habe ich schon mit etlichen Fällen gemacht in ganz Deutschland, in halt eben auch mit Personen, die im Ausland sind, da spielt die Entfernung null Rolle und wenn es um wirklich größere Angelegenheit geht, sprich im Siebenstelligen Bereich und so weiter. Dann... dann setzt sie mich gerne auch mal ins Auto oder in den Zuch oder whatever, um das dann persönlich mit Fleisch und Blut zu besprechen, aber die Standardfälle kann man alle Fragen und Antworten heutzutage ja online alles gut lösen. In diesem Sinne, ja, eine schöne Woche, die ja heute am Dienstag gerade erst anfängt. Wir hören uns dann wie immer wieder am Freitag der Matthias.

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