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Ramstein und die US-Drohneneinsätze – Muss der deutsche Staat eingreifen?

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Zwei jemenitische Staatsbürger klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Verwandte der beiden wurden im Jemen bei einem Einsatz einer unbemannten Drohne der US-Streitkräfte getötet. Die USA nutzen solche ferngesteuerten Drohnen zur Tötung von Terroristen. Dabei kommen immer wieder Unbeteiligte ums Leben. Um die Drohnen bei Einsätzen im Jemen steuern zu können, nutzen die US-Streitkräfte eine Satelliten-Relaisstation auf der US-Air Base Ramstein. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte die Bundesrepublik schon verurteilt, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, dass eine Nutzung der Air Base durch die Vereinigten Staaten nur im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung jedoch aufgehoben: Deutschland habe schon auf „normalem“ diplomatischem Weg genuggetan. Zudem würden über die Station in Ramstein nur Daten weitergeleitet. Das reiche nicht aus, um ein stärkeres diplomatisches Einschreiten zu verlangen. Mit Ihrer Verfassungsbeschwerde wenden sich die beiden Jemeniten gegen dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Der Fall wirft spannende Fragen auf: Wie weit reichen die Schutzpflichten Deutschlands gegenüber Menschen im Jemen? Wie sind die Einsätze der USA zu bewerten? Und inwiefern ist Deutschland verpflichtet, gegenüber seinem Bündnispartner USA „klare Kante“ zu zeigen? Der SWR1-Radioreport berichtet aktuell über die Verhandlung am 17.12. in Karlsruhe.
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