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#670 Zeugeneinvernahmen: Zwischen Theorie und Praxis (StPO 177 Abs. 1 und 2)

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Ungültig? Was bedeutet das Wort im Kontext von Art. 177 Abs. 1 StPO?

In dieser Folge tauchen Gregor und Duri in den vermeintlich einfachen Artikel 177 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung) ein. Doch schon nach wenigen Minuten sind sie sich uneinig: Was passiert, wenn Zeugen zu Beginn der Einvernahme nicht ordnungsgemäss über ihre Rechte, Pflichten und die möglichen Folgen einer Falschaussage (Art. 307 StGB) belehrt werden? Wie handhaben die Behörden diese Belehrungsvorschrift? Wie reagieren die Zeugen darauf? Würden es sich Gregor und Duri anders wünschen? Ihre Diskussion zeigt, wie schwierig es ist, gesetzgeberische Intentionen zu interpretieren, insbesondere dann, wenn keine einheitliche Terminologie verwendet wird. Vorliegend arbeiten sich Gregor und Duri exemplarisch am Begriff "ungültig" ab. Es besteht (zu viel) Raum für Interpretationen - mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen. Art. 177 Abs. 2 StPO sodann statuiert die Pflicht, zu Beginn der Einvernahme die Beziehungen des Zeugen zu den Parteien und andere für seine Glaubwürdigkeit relevante Umstände abzuklären. Duri und Gregor beleuchten, wie diese Bestimmung in der Praxis umgesetzt wird und welche Herausforderungen sich daraus für die Strafverteidigung ergeben. Ein spannender Einblick in den Dschungel der Strafprozessordnung - informativ und praxisnah. Feedback, Fragen oder andere Meinungen? Schreiben Sie an [email protected].

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.

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In dieser Folge tauchen Gregor und Duri in den vermeintlich einfachen Artikel 177 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung) ein. Doch schon nach wenigen Minuten sind sie sich uneinig: Was passiert, wenn Zeugen zu Beginn der Einvernahme nicht ordnungsgemäss über ihre Rechte, Pflichten und die möglichen Folgen einer Falschaussage (Art. 307 StGB) belehrt werden? Wie handhaben die Behörden diese Belehrungsvorschrift? Wie reagieren die Zeugen darauf? Würden es sich Gregor und Duri anders wünschen? Ihre Diskussion zeigt, wie schwierig es ist, gesetzgeberische Intentionen zu interpretieren, insbesondere dann, wenn keine einheitliche Terminologie verwendet wird. Vorliegend arbeiten sich Gregor und Duri exemplarisch am Begriff "ungültig" ab. Es besteht (zu viel) Raum für Interpretationen - mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen. Art. 177 Abs. 2 StPO sodann statuiert die Pflicht, zu Beginn der Einvernahme die Beziehungen des Zeugen zu den Parteien und andere für seine Glaubwürdigkeit relevante Umstände abzuklären. Duri und Gregor beleuchten, wie diese Bestimmung in der Praxis umgesetzt wird und welche Herausforderungen sich daraus für die Strafverteidigung ergeben. Ein spannender Einblick in den Dschungel der Strafprozessordnung - informativ und praxisnah. Feedback, Fragen oder andere Meinungen? Schreiben Sie an [email protected].

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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