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Staatsfern und doch so nah | Von Roberto De Lapuente
Manage episode 446180506 series 3008923
Ein Kommentar von Roberto De Lapuente.
Die Landesmedienanstalten haben ganz besonders die Alternativmedien im Blick — sie sind dabei Ausdruck eines Obrigkeitsstaates, der keine Kritik verträgt.
Wenn es die Landesmedienanstalten nicht gäbe, müsste der Staat sie sich erfinden. Nun ja, ein bisschen so ist es wohl gewesen, als man die Landesmedienanstalten mit neuen Befugnissen ausstattete. Privatmedien sollten sie künftig ins Visier nehmen und deren Arbeit prüfen — es sei denn, sie verabschiedeten sich in den Presserat. Dann wäre der für sie zuständig. Öffentlich-rechtliche Anstalten sind ohnehin nicht die Angelegenheit der Landesmedienanstalten. Darum kümmert sich der Rundfunkrat — oder unterlässt es, ganz wie er will. Landesmedienanstalten und öffentlich-rechtliche Anstalten haben den gleichen Finanzier. Wir kommen noch darauf zurück.
Wen trifft es also, wer muss sich mit den Landesmedienanstalten auseinandersetzen? Richtig, die Alternativmedien! Multipolar traf es erst neulich. Dem Onlinemagazin von Paul Schreyer und Stefan Korinth flatterten just einige Beanstandungen ins Haus, als man sich als streitbares Medium etablierte — „streitbar“, weil man die Herausgabe der Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) erstritt. Peinlich für große Medienhäuser war das allemal, sie versuchten es gar nicht erst. Die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen suchte dann vier Verfehlungen von Multipolar heraus, die kaum nachvollziehbar erscheinen. Wenn Multipolar darauf eingeht und dem Verlangen der zuständigen Landesmedienanstalt nachgibt, erhält das Magazin vermutlich ein finales Schreiben wie jenes, das neulich der Publizist Rob Kenius erhielt.
... hier weiterlesen: https://apolut.net/staatsfern-und-doch-so-nah-von-roberto-de-lapuente
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Die Landesmedienanstalten haben ganz besonders die Alternativmedien im Blick — sie sind dabei Ausdruck eines Obrigkeitsstaates, der keine Kritik verträgt.
Wenn es die Landesmedienanstalten nicht gäbe, müsste der Staat sie sich erfinden. Nun ja, ein bisschen so ist es wohl gewesen, als man die Landesmedienanstalten mit neuen Befugnissen ausstattete. Privatmedien sollten sie künftig ins Visier nehmen und deren Arbeit prüfen — es sei denn, sie verabschiedeten sich in den Presserat. Dann wäre der für sie zuständig. Öffentlich-rechtliche Anstalten sind ohnehin nicht die Angelegenheit der Landesmedienanstalten. Darum kümmert sich der Rundfunkrat — oder unterlässt es, ganz wie er will. Landesmedienanstalten und öffentlich-rechtliche Anstalten haben den gleichen Finanzier. Wir kommen noch darauf zurück.
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