#6 Beschränkte Steuerpflicht bei sog. Registerfällen
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Die beschränkte Steuerpflicht bei der Überlassung von in inländischen Registern eingetragenen Rechten ist seit 2020 Gegenstand zahlreicher (Praxis-)Debatten.
Grundlegend geht es hierbei um die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsauffassung sowie sich aus mehreren BMF-Schreiben ergebende Mitwirkungspflichten. Bis zum 30.06.2022 besteht die Möglichkeit von einem vereinfachten Verfahren Gebrauch zu machen.
Gemeinsam mit Steuerberater Philipp Lucas diskutieren wir die Vorschriften - § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und Nummer 6 EStG - und besprechen konkrete Handlungsempfehlungen anhand eines Praxisbeispiels.
Grafisch illustriert unter: https://bit.ly/3uvZZs6
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