Polizeigewalt gegen Demonstranten in Riesa-Protest war nur dort möglich, wo er nicht störte
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Das Komitee für Grundrechte und Demokratie widerspricht den Darstellungen der Polizei Sachsen, nach denen diese am 11. Januar 2025 in Riesa „sowohl die Durchführung des AfD-Parteitags als auch die Versammlungsfreiheit gewährleistet habe“. Die Versammlungsfreiheit wurde durch die Polizei vielerorts vielmehr empfindlich eingeschränkt. Dies berichten insgesamt 15 Demonstrationsbeobachter*innen des Grundrechtekomitees, die seit den frühen Morgenstunden das Protestgeschehen und den Polizeieinsatz im gesamten Riesaer Stadtgebiet den Tag über beobachteten. Michèle Winkler, die die Demobeobachtung koordiniert hatte, fasst zusammen: „Nach dem ersten Zusammentragen und der Analyse aller Beobachtungsberichte können wir bereits feststellen, dass die Versammlungsfreiheit und die körperliche Unversehrtheit der Demonstrierenden im Einsatzkonzept der Polizei eindeutig nachrangig waren. Unsere Beobachter*innen berichteten durchgängig von Versammlungsrechtseinschränkungen und von situativ stark eskalativen Gewalteinsätzen. Selbst schwere Verletzungen der Demonstrierenden wurden in Kauf genommen, um die Zufahrt von Parteitagsteilnehmenden durchzusetzen.“ Wir sprachen mit Michèle Winkler über die Details.
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