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Die Woche #174 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 174 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 29. März 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk sprechen wir über Ostern und Steuern. • Außerdem haben wir uns mit Versicherungsmakler Mario Strehl über seinen Selbstversuch in Sachen digitale Rentenübersicht unterhalten. • Und in den News der Woche gibt es Stunk wegen des geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes von Karl Lauterbach. Die Kritik am Generationenkapital reißt nicht ab, dieses Mal melden sich die Aktuare zu Wort. Die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen lässt laut einem aktuell Bericht zu wünschen übrig. Und die Solvenzberichte der Versicherer sollen verständlicher werden.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Wir sprechen über das Osterfest und Einkommensteuererklärungen.
Im Gespräch Mit Versicherungsmakler Mario Strehl Die Deutsche Rentenversicherung hat am 30. Juni 2023 die öffentliche Pilotphase für die digitale Rentenübersicht gestartet. Das Portal soll den Bundesbürgern verdeutlichen, welche gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge sie aufgebaut haben. Ist das nun der große Wurf? Hilft das den Menschen? Versicherungsmakler Mario Strehl hat sich in einem Selbstversuch mal durch das System gewühlt – und zieht ein eher durchwachsenes Fazit. Aber hören Sie selbst.
Die News der Woche Neues aus der Rubrik „Die schönsten Namen für Gesetze“. Auf geht’s: Der neue Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, kurz GVSG, sorgt für Unmut bei den Krankenkassen. Am stärksten stört sie, dass die Regierung der gesetzlichen Krankenversicherung damit noch mehr Ausgaben aufdrücken will.
Zum Beispiel sollen neue Medizinstudienplätze den Nachwuchs sichern. Einen entsprechenden Förderfonds wolle man aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds speisen. Am Ende soll die GKV so zwei Drittel der Kosten übernehmen. In einer zweiten Maßnahme will Gesundheitsminister Karl Lauterbach flächendeckende Gesundheitskioske errichten. Die Kosten soll zu drei Vierteln ebenfalls die GKV tragen. Und dann sollen auch die Deckel für Hausarztleistungen, die sogenannte Budgetierung, wegfallen.
„Es geht munter weiter: Mit dem nun bekannt gewordenen Gesetz kommen erneut erhebliche Ausgabenrisiken auf die Versicherten und Arbeitgeber der gesetzlichen Krankenversicherung zu“, kommentiert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen. Sie stempelt das neue Gesetz als „Beitragszahlerbelastungsgesetz“ ab.
Auch die Pläne für die Hausarztpraxen stoßen auf wenig Gegenliebe. Carola Reimann, Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, merkt an, es sei nicht gewährleistet, „dass sich die Erreichbarkeit und Qualität der hausärztlichen Versorgung dadurch wirklich verbessert“. Anstatt also die ambulante Versorgung der Menschen strukturell zu verbessern, optimiere man die Einkommen der Ärzteschaft.
Jingle Die Kritik am Generationenkapital im Rentenpaket II der Bundesregierung ebbt nicht ab. Jetzt melden sich auch die Versicherungsmathematiker zu Wort. Die Deutsche Aktuarvereinigung und das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung stören sich vor allem an den Renditeerwartungen. Allerdings, ohne genaue Zahlen zu nennen.
Kurz zum Hintergrund: Das Generationenkapital ist zentraler Teil des Rentenpakets II, für das seit Anfang März ein Referentenentwurf vorliegt. Bis 2035 sollen schuldenfinanzierte Mittel des Bundes am Kapitalmarkt investiert und so ein Vermögen von rund 200 Milliarden Euro aufgebaut werden. Aus diesem Kapitalstock soll dann die gesetzliche Rentenversicherung mitfinanziert werden.
Woran hapert es nun in den Augen der Aktuare? „Die zugrunde liegenden Berechnungen, insbesondere die Annahmen zu den erwarteten Renditen und Darlehenszinsen, sind intransparent und lassen sich nicht nachvollziehen“, sagt Maximilian Happacher, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung. Und weiter: „Wir gehen auf Basis unserer eigenen Einschätzungen davon aus, dass die realistisch erzielbaren Renditen dauerhaft nicht ausreichen, die geplanten Ausschüttungen und die Zinskosten zu finanzieren.“
Wenn die Renditeerwartungen sich nicht erfüllten und weniger Kapital aufgebaut werden könne, müssten die Beitragssätze weiter steigen. Die Mathematiker plädieren daher dafür, dass nicht die Beitragszahler das Kapitalanlagerisiko aus dem Generationenkapital tragen, sondern der Bund das Risiko übernimmt und gegebenenfalls fehlende Mittel bereitstellt, um den Beitragssatz zu stabilisieren.
Jingle Und nochmal Altersvorsorge: Das Bundesfinanzministerium, kurz BMF, hat seinen Bericht zur Tragfähigkeit der Öffentlichen Finanzen vorgelegt. Und der Blick nach vorn verheißt nichts Gutes. Finanzminister Christian Lindner sieht die Absicherungssysteme für Rente, Krankheit und Pflege in Gefahr.
Das größte – und Pfeffi-Lesern und -Hörern inzwischen geläufige – Problem ist die Alterung der Bevölkerung. Laut BMF könnten die alterungsbedingten öffentlichen Ausgaben bis 2070 unter ungünstigen Bedingungen von aktuell 27 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf 36 Prozent steigen. Unter günstigen Bedingungen würden sie auf 31 Prozent des BIP steigen. Mit den wachsenden Ausgaben wächst auch der Schuldenberg. Der Bericht rechnet bis 2070 mit einem Anstieg der Verschuldung auf 140 bis 365 Prozent des BIP, je nach Bedingungen. Die Schuldenbremse ist in den Projektionen nicht berücksichtigt.
Im Vergleich zum vorigen Tragfähigkeitsbericht aus dem Jahr 2020 hat sich die fiskalische Tragfähigkeit trotz günstigerer Bevölkerungsprognose damit verschlechtert. Schuld daran seien unter anderem eine ungünstigere Ausgangslage der deutschen Wirtschaft und der öffentlichen Finanzen infolge der jüngsten Krisen.
Jingle Sie heißen komplett ausgesprochen „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ und sind Teil der Berichtspflichten unter der Solvency-II-Richtlinie der Europäischen Union. Sie geben Auskunft über die wirtschaftliche Situation von Versicherern – zumindest denjenigen, die überhaupt verstehen, was drinsteht. Wie die meisten gesetzlich vorgeschriebenen Reportings sind auch SFCR-Berichte keine leichte Lesekost.
Deshalb schaut auch kaum jemand dort rein. Tatsächlich hat der Versichererverband GDV festgestellt, dass die Berichte kaum als Informationsquelle genutzt werden. Eine Erhebung zeigt, dass sie im Schnitt nur neunmal pro Monat aufgerufen werden. Das entspreche einem einzigen Aufruf pro 23.000 Haushalten und verdeutliche, dass Versicherungsnehmer die Informationen nicht nutzen.
Hier soll sich was verändern. Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des Rates der Europäischen Union haben sich im Trilog im Dezember 2023 geeinigt, dass es künftig einen maximal eine Seite langen SFCR-Bericht für Verbraucher und einen für die Fachöffentlichkeit geben soll. Der GDV zeigt sich erfreut. „Es ist gut, wenn sich Verbraucher künftig übersichtlich und ohne spezifische Fachsprache über einen Versicherer informieren können“, meint Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Auch die Entscheidung der europäischen Gesetzgeber, die Solvenzanforderungen doch nicht übermäßig zu verschärfen, gefällt dem GDV. Im Bereich der Lebensversicherungen belaufe sich laut Schätzungen die Bedeckungsquote zwischen 305 und 315 Prozent für das Jahr 2023. Reicht aus, findet man beim GDV. Obwohl die Schadenrückstellungen wegen der Inflation stiegen, bleibe in der Schaden/-Unfallversicherung die Solvenzquote aufgrund gestiegener Kapitalerträge stabil bei etwa 300 Prozent.
Im Herbst 2024 dürfte die Richtlinie auf EU-Ebene formal verabschiedet werden. Im kommenden Jahr soll sie dann von der delegierten Verordnung durch die Europäische Kommission überarbeitet und schließlich in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der erstmaligen Anwendung ist im Jahresverlauf 2026 zu rechnen.
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Wir wünschen Ihnen ein schönes Osterfest und ein paar erbauliche Tage.
Und wir hören uns am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 174 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 29. März 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk sprechen wir über Ostern und Steuern. • Außerdem haben wir uns mit Versicherungsmakler Mario Strehl über seinen Selbstversuch in Sachen digitale Rentenübersicht unterhalten. • Und in den News der Woche gibt es Stunk wegen des geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes von Karl Lauterbach. Die Kritik am Generationenkapital reißt nicht ab, dieses Mal melden sich die Aktuare zu Wort. Die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen lässt laut einem aktuell Bericht zu wünschen übrig. Und die Solvenzberichte der Versicherer sollen verständlicher werden.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Wir sprechen über das Osterfest und Einkommensteuererklärungen.
Im Gespräch Mit Versicherungsmakler Mario Strehl Die Deutsche Rentenversicherung hat am 30. Juni 2023 die öffentliche Pilotphase für die digitale Rentenübersicht gestartet. Das Portal soll den Bundesbürgern verdeutlichen, welche gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge sie aufgebaut haben. Ist das nun der große Wurf? Hilft das den Menschen? Versicherungsmakler Mario Strehl hat sich in einem Selbstversuch mal durch das System gewühlt – und zieht ein eher durchwachsenes Fazit. Aber hören Sie selbst.
Die News der Woche Neues aus der Rubrik „Die schönsten Namen für Gesetze“. Auf geht’s: Der neue Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, kurz GVSG, sorgt für Unmut bei den Krankenkassen. Am stärksten stört sie, dass die Regierung der gesetzlichen Krankenversicherung damit noch mehr Ausgaben aufdrücken will.
Zum Beispiel sollen neue Medizinstudienplätze den Nachwuchs sichern. Einen entsprechenden Förderfonds wolle man aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds speisen. Am Ende soll die GKV so zwei Drittel der Kosten übernehmen. In einer zweiten Maßnahme will Gesundheitsminister Karl Lauterbach flächendeckende Gesundheitskioske errichten. Die Kosten soll zu drei Vierteln ebenfalls die GKV tragen. Und dann sollen auch die Deckel für Hausarztleistungen, die sogenannte Budgetierung, wegfallen.
„Es geht munter weiter: Mit dem nun bekannt gewordenen Gesetz kommen erneut erhebliche Ausgabenrisiken auf die Versicherten und Arbeitgeber der gesetzlichen Krankenversicherung zu“, kommentiert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen. Sie stempelt das neue Gesetz als „Beitragszahlerbelastungsgesetz“ ab.
Auch die Pläne für die Hausarztpraxen stoßen auf wenig Gegenliebe. Carola Reimann, Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, merkt an, es sei nicht gewährleistet, „dass sich die Erreichbarkeit und Qualität der hausärztlichen Versorgung dadurch wirklich verbessert“. Anstatt also die ambulante Versorgung der Menschen strukturell zu verbessern, optimiere man die Einkommen der Ärzteschaft.
Jingle Die Kritik am Generationenkapital im Rentenpaket II der Bundesregierung ebbt nicht ab. Jetzt melden sich auch die Versicherungsmathematiker zu Wort. Die Deutsche Aktuarvereinigung und das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung stören sich vor allem an den Renditeerwartungen. Allerdings, ohne genaue Zahlen zu nennen.
Kurz zum Hintergrund: Das Generationenkapital ist zentraler Teil des Rentenpakets II, für das seit Anfang März ein Referentenentwurf vorliegt. Bis 2035 sollen schuldenfinanzierte Mittel des Bundes am Kapitalmarkt investiert und so ein Vermögen von rund 200 Milliarden Euro aufgebaut werden. Aus diesem Kapitalstock soll dann die gesetzliche Rentenversicherung mitfinanziert werden.
Woran hapert es nun in den Augen der Aktuare? „Die zugrunde liegenden Berechnungen, insbesondere die Annahmen zu den erwarteten Renditen und Darlehenszinsen, sind intransparent und lassen sich nicht nachvollziehen“, sagt Maximilian Happacher, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung. Und weiter: „Wir gehen auf Basis unserer eigenen Einschätzungen davon aus, dass die realistisch erzielbaren Renditen dauerhaft nicht ausreichen, die geplanten Ausschüttungen und die Zinskosten zu finanzieren.“
Wenn die Renditeerwartungen sich nicht erfüllten und weniger Kapital aufgebaut werden könne, müssten die Beitragssätze weiter steigen. Die Mathematiker plädieren daher dafür, dass nicht die Beitragszahler das Kapitalanlagerisiko aus dem Generationenkapital tragen, sondern der Bund das Risiko übernimmt und gegebenenfalls fehlende Mittel bereitstellt, um den Beitragssatz zu stabilisieren.
Jingle Und nochmal Altersvorsorge: Das Bundesfinanzministerium, kurz BMF, hat seinen Bericht zur Tragfähigkeit der Öffentlichen Finanzen vorgelegt. Und der Blick nach vorn verheißt nichts Gutes. Finanzminister Christian Lindner sieht die Absicherungssysteme für Rente, Krankheit und Pflege in Gefahr.
Das größte – und Pfeffi-Lesern und -Hörern inzwischen geläufige – Problem ist die Alterung der Bevölkerung. Laut BMF könnten die alterungsbedingten öffentlichen Ausgaben bis 2070 unter ungünstigen Bedingungen von aktuell 27 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf 36 Prozent steigen. Unter günstigen Bedingungen würden sie auf 31 Prozent des BIP steigen. Mit den wachsenden Ausgaben wächst auch der Schuldenberg. Der Bericht rechnet bis 2070 mit einem Anstieg der Verschuldung auf 140 bis 365 Prozent des BIP, je nach Bedingungen. Die Schuldenbremse ist in den Projektionen nicht berücksichtigt.
Im Vergleich zum vorigen Tragfähigkeitsbericht aus dem Jahr 2020 hat sich die fiskalische Tragfähigkeit trotz günstigerer Bevölkerungsprognose damit verschlechtert. Schuld daran seien unter anderem eine ungünstigere Ausgangslage der deutschen Wirtschaft und der öffentlichen Finanzen infolge der jüngsten Krisen.
Jingle Sie heißen komplett ausgesprochen „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ und sind Teil der Berichtspflichten unter der Solvency-II-Richtlinie der Europäischen Union. Sie geben Auskunft über die wirtschaftliche Situation von Versicherern – zumindest denjenigen, die überhaupt verstehen, was drinsteht. Wie die meisten gesetzlich vorgeschriebenen Reportings sind auch SFCR-Berichte keine leichte Lesekost.
Deshalb schaut auch kaum jemand dort rein. Tatsächlich hat der Versichererverband GDV festgestellt, dass die Berichte kaum als Informationsquelle genutzt werden. Eine Erhebung zeigt, dass sie im Schnitt nur neunmal pro Monat aufgerufen werden. Das entspreche einem einzigen Aufruf pro 23.000 Haushalten und verdeutliche, dass Versicherungsnehmer die Informationen nicht nutzen.
Hier soll sich was verändern. Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des Rates der Europäischen Union haben sich im Trilog im Dezember 2023 geeinigt, dass es künftig einen maximal eine Seite langen SFCR-Bericht für Verbraucher und einen für die Fachöffentlichkeit geben soll. Der GDV zeigt sich erfreut. „Es ist gut, wenn sich Verbraucher künftig übersichtlich und ohne spezifische Fachsprache über einen Versicherer informieren können“, meint Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Auch die Entscheidung der europäischen Gesetzgeber, die Solvenzanforderungen doch nicht übermäßig zu verschärfen, gefällt dem GDV. Im Bereich der Lebensversicherungen belaufe sich laut Schätzungen die Bedeckungsquote zwischen 305 und 315 Prozent für das Jahr 2023. Reicht aus, findet man beim GDV. Obwohl die Schadenrückstellungen wegen der Inflation stiegen, bleibe in der Schaden/-Unfallversicherung die Solvenzquote aufgrund gestiegener Kapitalerträge stabil bei etwa 300 Prozent.
Im Herbst 2024 dürfte die Richtlinie auf EU-Ebene formal verabschiedet werden. Im kommenden Jahr soll sie dann von der delegierten Verordnung durch die Europäische Kommission überarbeitet und schließlich in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der erstmaligen Anwendung ist im Jahresverlauf 2026 zu rechnen.
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Wir wünschen Ihnen ein schönes Osterfest und ein paar erbauliche Tage.
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