

Ein Fall, der hohe Wellen geschlagen hat: R, ein ehemaliger Chefredakteur einer bundesweit erscheinenden Boulevardzeitung, kritisiert mit markigen Worten die Politik der Bundesregierung. Steckt darin eine unwahre Tatsachenbehauptung? Wie weit darf Kritik an der Bundesregierung gehen? Diese Fragen beantwortet Christian Sommer, Repetitor für Öffentliches Recht, auf der Grundlage der hierzu ergangenen Entscheidung des BVerfG.
Die Entscheidung findet Ihr als Klausurgutachten aufbereitet im Heft 7/24 unserer RÜ-RechtsprechungsÜbersicht. Weitere Informationen und ein attraktives Probeabo findet Ihr hier: www.rechtsprechungsübersicht.de
Die angesprochene Folge "Eindeutig doppeldeutig!" zu BVerwG RÜ 2023, 530 findet Ihr hier: https://open.spotify.com/episode/5t8yvVdzwUgfPZCNg36D3Z?si=5f9c0e61fa0a48f2
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Ein Fall, der hohe Wellen geschlagen hat: R, ein ehemaliger Chefredakteur einer bundesweit erscheinenden Boulevardzeitung, kritisiert mit markigen Worten die Politik der Bundesregierung. Steckt darin eine unwahre Tatsachenbehauptung? Wie weit darf Kritik an der Bundesregierung gehen? Diese Fragen beantwortet Christian Sommer, Repetitor für Öffentliches Recht, auf der Grundlage der hierzu ergangenen Entscheidung des BVerfG.
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