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This Is Woman's Work with Nicole Kalil


1 Unlocking Your Hidden Genius: How to Harness Your Innate Talents with Betsy Wills & Alex Ellison | Ep. 289 32:08
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Did you know there’s an actual science to uncovering your hidden genius? It’s not about filling out a “dream job” worksheet—it’s about understanding how your brain is wired, identifying your natural aptitudes, and using them to thrive. This isn’t just a self-discovery exercise. It’s a game-changer for your career, your relationships, and how you show up in the world. Betsy Wills and Alex Ellison are redefining how we approach career discovery, proving that finding the right path isn’t just about landing a job—it’s about creating a life that aligns with who you actually are. ✅ Betsy Wills – Cofounder of YouScience, a groundbreaking psychometric assessment platform reshaping how we understand our talents. She’s also the Director of Marketing & Branding at Diversified Trust and a frequent lecturer at Vanderbilt University and NYU’s Stern School of Business. ✅ Alex Ellison – Founder of Throughline Guidance, a global college and career counseling practice. She’s a sought-after writer, speaker, and expert in college readiness and career development. ✅ Together, they co-authored Your Hidden Genius: The Science-Backed Strategy to Uncovering and Harnessing Your Innate Talents. Discovering your hidden genius isn’t just about career success—it’s about tapping into what makes you, you . Connect with Betsy & Alex: Website (Free Downloads): www.yourhiddengenius.com Book: https://www.harpercollins.com/products/your-hidden-genius-elizabeth-m-willsalexandra-ellison Related Podcast Episodes: How To Be You, But Better with Olga Khazan | 288 Finding Purpose Through Human Design with Emma Dunwoody | 228 195 / Finding (And Using) Your Voice with Amy Green Smith Share the Love: If you found this episode insightful, please share it with a friend, tag us on social media, and leave a review on your favorite podcast platform! 🔗 Subscribe & Review: Apple Podcasts | Spotify | Amazon Music…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Fit für die neue Saison: Elektroräder aus dem Winterschlaf holen Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen - Zeit, das E-Fahrrad aus der Garage oder dem Keller zu holen und für die neue Saison fit zu machen. Doch bevor es auf die erste Frühlingsfahrt geht, sollte das Fahrrad einem gründlichen Technikcheck unterzogen werden. Akku, E-Motor und Bremsen benötigen nach der Winterpause besondere Aufmerksamkeit. "Fahrräder mit Akku und Motor sind schwerer und schneller als herkömmliche Fahrräder. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die sicherheitsrelevanten Komponenten einwandfrei funktionieren", sagt man beim TÜV-Verband und gibt Tipps, worauf E-Bike-Nutzer jetzt achten sollten. Den Akku richtig pflegen Der Akku ist oft das empfindlichste und teuerste Bauteil eines E-Bikes oder Pedelecs. Wer ihn im Winter längere Zeit nicht benutzt hat, sollte zunächst seinen Ladezustand überprüfen. "Lithium-Ionen-Akkus altern schneller, wenn sie über Monate komplett entladen werden oder voll geladen sind", sagt man. Der optimale Ladezustand liegt zwischen 20 und 80 Prozent. Wird das Rad längere Zeit nicht genutzt, sollten Verbraucher den entnehmbaren Akku bei Raumtemperatur aufbewahren und den Ladestand im Auge behalten. Motor und Elektronik: Auf Schäden prüfen Nach einer längeren Standzeit kann es vorkommen, dass der Motor oder die Elektronik nicht einwandfrei funktionieren. Ein erster Testlauf zeigt, ob das Display reagiert, die Tretunterstützung funktioniert und keine Fehlermeldungen auftreten. Falls das E-Bike oder Pedelec ungewohnt ruckelt oder der Motor ungewöhnliche Geräusche macht, ist eine Überprüfung in der Fachwerkstatt ratsam. Bremsen und Reifen: Sicherheit hat Vorrang Die Bremsen gehören zu den am stärksten beanspruchten Komponenten eines E-Bikes. Durch das höhere Gewicht und die höhere Geschwindigkeit verschleißen die Bremsbeläge schneller als bei herkömmlichen Fahrrädern. "Wer unsicher ist, ob die Bremsleistung noch ausreicht, sollte eine Fachwerkstatt aufsuchen. Generell wird empfohlen, das E-Bike einmal im Jahr oder alle 1.000 bis 1.500 Kilometer zur Inspektion zu bringen“. Auch die Reifen verdienen nach dem Winter Aufmerksamkeit. Der Luftdruck sollte an die Herstellerangaben angepasst werden, da zu weiche Reifen die Reichweite verringern und den Fahrkomfort verschlechtern. Wer kleine Risse, Schnitte, eingefahrene Fremdkörper oder einen stark abgefahrenen Reifen entdeckt, sollte diesen austauschen. Allgemeine Fahrradpflege und erste Probefahrt Neben den technischen Komponenten wie Motor und Akku sollten E-Fahrrad-Fahrer auch die mechanischen Bauteile regelmäßig überprüfen, dazu gehören Schrauben, Kette, Scheinwerfer und Rücklicht, die Bremsen, die Schaltung und der Motor. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250408_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Scheidung: Was passiert mit gemeinsamen Versicherungen? 15,1 Jahre hielt laut Statistischem Bundesamt hierzulande eine durchschnittliche Ehe im Jahr 2022. Nach dem Ehe-Aus sollten die gemeinsamen Versicherungsverträge überprüft und angepasst werden. „Eine Scheidung oder die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann sich auf den Versicherungsschutz auswirken. Und zwar unabhängig von der ordentlichen Kündigungsfrist eines Versicherungsvertrags. Es ist daher wichtig, seine Verträge auf solche speziellen Regelungen hin zu prüfen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Ein gutes Beispiel ist die Namensänderung bei einer Scheidung. Nimmt beispielsweise die Frau ihren Geburtsnamen wieder an und zieht in eine eigene Wohnung, ist sie verpflichtet, dem Versicherer ihre Namensänderung sowie ihre neue Anschrift mitzuteilen. Tut sie dies nicht, kann der Versicherer ihr zwar keine Briefe zustellen. Kraft Gesetz gelten die Schreiben aber dennoch als zugestellt und die Frau würde beispielsweise Rechnungen nicht empfangen und angemahnt werden. Eines der größten Risiken bei einer Scheidung ist: Einer der beiden Partner verliert den Versicherungsschutz und bekommt unter Umständen gar nichts davon mit. Ein gutes Beispiel ist die Privathaftpflichtversicherung (PHV). In der PHV können Partner mitversichert werden. Eheleute sind oftmals ohne konkrete Nennung mitversichert, bei Unverheirateten muss der Versicherungsnehmer oftmals den Partner dem Versicherer melden. Verlangt wird üblicherweise bei Unverheirateten, dass sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ehepartner bleiben oftmals auch bei einer Trennung mitversichert, solange die Ehe noch besteht. Es sei denn, ein Ehepaar trennt sich und ein Partner zieht aus, noch bevor die Scheidung vollzogen ist. Ein Beispiel: Zwei Frauen (A und B), die noch verheiratet sind, trennen sich. Frau B zieht aus der gemeinsamen Wohnung in eine neue Wohnung um. Frau A ist Versicherungsnehmerin der Privathaftpflichtversicherung und findet eine neue Partnerin: Das ist Frau C. Frau A meldet dem Versicherer, dass Frau C als ihre Partnerin in der PHV mitversichert werden soll – das dokumentiert der Versicherer in der Versicherungsbestätigung. Für Noch-Ehefrau B bedeutet das, dass sie nicht mehr im PHV-Vertrag mitversichert ist – sie verliert demnach ihren Versicherungsschutz, weiß davon aber im Zweifel nichts. Denn mehrere Partner sind nicht versicherbar. Wenn sich also Paare trennen (und einer auszieht), sollten mitversicherte Personen sich schnellstmöglich um einen eigenen PHV-Vertrag kümmern. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250404_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: BGH stärkt Verbraucherrechte bei Baukrediten: Vorfälligkeitsentschädigungen von Banken jetzt zurückfordern Banken verlangen bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinseinnahmen. Doch die BGH-Richter haben nun entschieden: Viele der verwendeten Vertragsklauseln sind unzulässig. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Betroffenen, die ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen wollen oder es schon getan haben, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Mit dem kostenlosen Baukredit-Online-Check der Kanzlei können Kreditnehmer unkompliziert feststellen, ob sie Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Entschädigungen haben. BGH: Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen möglich Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 75/23) vom 4. Dezember 2024 bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Geklagt hatte ein Kunde einer Volksbank, der bei der vorzeitigen Ablösung seines Immobilienkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 15.855 Euro zahlen musste. Er focht die Zahlung gerichtlich an - mit Erfolg. Bereits das OLG Zweibrücken hatte entschieden, dass die Vertragsklauseln der Bank nicht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Verständlichkeit genügen. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil. Unklare Vertragsklauseln: Banken fordern zu hohe Entschädigungen "Der BGH hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass Banken nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher klar und verständlich formuliert sind", erklärt man bei Dr. Stoll & Sauer. Die Richter bemängelten insbesondere die Formulierung der "Restlaufzeit", die in vielen Verträgen missverständlich verwendet wurde. "Damit wird der Eindruck erweckt, die Bank könne für die gesamte Restlaufzeit des Kredits eine Entschädigung für verlorene Zinseinnahmen verlangen", erklärt man. Tatsächlich darf die Entschädigung nur für die Dauer der Zinsbindung berechnet werden. Welche Darlehensverträge sind betroffen? Laut Dr. Stoll & Sauer enthalten viele Kreditverträge zwischen 2016 und 2021 diese problematischen Klauseln. Betroffen sind insbesondere Verträge von Volks- und Raiffeisenbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Verbraucher sollten in ihren Darlehensverträgen nach Formulierungen suchen, die auf die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der "Restlaufzeit" Bezug nehmen. Verjährung: Jetzt handeln und Ansprüche sichern! Betroffene sollten schnell handeln: Die Rückforderung gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen ist nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist möglich. Diese beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250401_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Wertsteigerung der Immobilie durch Glasfaser: Realität bleibt hinter Werbeversprechen zurück Die meisten von uns kennen die vollmundigen Versprechen der Anbieter von Glasfaseranschlüssen. Alleine durch einen Glasfaseranschluss sollen unsere Immobilien gewaltige Wertsteigerungen erfahren. Dabei wurden durch die Telekom und andere Internetanbieter, aber auch den Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen Wertsteigerungen für Immobilien von bis zu acht Prozent nur durch den Glasfaseranschluss mehrmals kommuniziert. Das Durchschnittseigenheim von 500.000 Euro wäre dann mit einem Schlag bis zu 40.000 Euro mehr wert. Und das bei äußerst geringen Kosten für den Anschluss. Auf Nachfrage des unabhängigen Geldratgebers Finanztip können aber weder die Telekom noch Haus & Grund diese Zahlen für Deutschland belegen. Das ist kaum verwunderlich! Auch die Recherchen von Finanztip förderten lediglich internationale Studien und einige nicht repräsentative Umfragen zutage. „Wer sich für Glasfaser interessiert, sollte sich nicht wegen einer möglichen Wertsteigerung dafür entscheiden“, sagt man bei Finanztip. „Wenn die meisten Immobilen irgendwann angeschlossen sind, kann Glasfaser den Wert einer Immobilie erhalten. Alles andere sind Werbeversprechen, die sich nach unseren Recherchen nicht belegen lassen.“ Auch „ruckelfreies Videostreaming“ oder „verlässlichere Videokonferenzen“ sind für Experten von Finanztip kein Argument für Glasfaser: „Dafür reichen derzeit auch Kabel und DSL aus.“ „Der Effekt von Glasfaser auf den Hauspreis kann kaum höher als die Kosten sein“ Experten aus der Immobilienbranche, die Finanztip kontaktierte, bezweifeln ebenfalls einen großen Wertzuwachs durch Glasfaser. „Rein ökonomisch kann der Effekt von Glasfaser auf den Hauspreis kaum höher sein als die Kosten für ebendiesen Glasfaser-Anschluss – also wenige Hundert Euro“, sagt man beim Analysehauses Empirica dazu. „Falls eine Schätzung einen größeren Einfluss ergibt, misst sie mit ziemlicher Sicherheit etwas anderes.“ Denkbar ist, dass ältere Häuser oder solche in ländlichen Gebieten durch einen modernen Datenanschluss an Wert zulegen können – etwa, wenn keine aktuellen Alternativen wie Kabel oder VDSL vorhanden sind. Trotzdem kann ein Glasfaser-Anschluss eine gute Idee sein. Denn zukünftig werden die Anforderungen an Internetanschlüsse steigen. Zwar soll auf lange Sicht das DSL-Netz in Deutschland komplett abgeschaltet werden doch wird es voraussichtlich zuerst dort abgeschaltet, wo andere Technologien schon weit verbreitet sind. Der Prozess dauert also noch viele Jahre. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250328_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: "Quishing": Betrug durch manipulierte QR-Codes Kurz mit dem Smartphone scannen, und schon gelangt man zu einer Webseite oder Anwendung: QR-Codes sind bequem - doch genau das machen sich auch Kriminelle zunutze. Denn hinter den vermeintlich harmlosen Codes können sich gefälschte Webseiten oder Schadsoftware verbergen, warnt das Infocenter der R+V-Versicherung. Cyberkriminelle setzen vermehrt auf sogenannte Quishing-Angriffe, eine Kombination aus "QR-Code" und "Phishing". Dabei haben sie es auf Bankdaten, E-Mail-Konten, Passwörter, Geldzahlungen oder andere vertrauliche Daten abgesehen. Die QR-Codes wirken auf den ersten Blick unverdächtig. Doch wer sie scannt, kann auf einer täuschend echten Fake-Webseite landen oder sich unbemerkt eine Schadstoffsoftware auf sein Smartphone laden. "Häufig sind die gefälschten Seiten kaum von den echten zu unterscheiden", sagt man bei der R+V Versicherung. Deshalb schöpfen viele Betroffene keinen Verdacht - sie geben sensible Daten weiter oder veranlassen Zahlungen. Wo lauern die Gefahren? Die manipulierten Codes werden von Kriminellen sowohl digital als auch auf gedruckten Materialien platziert. Dabei nutzen sie verschiedene Methoden. "Die Betrüger verschicken vermeintlich offizielle Briefe oder E-Mails. Darin fordern sie zum Beispiel dazu auf, über den QR-Code Daten zu aktualisieren oder Zahlungen zu tätigen" Auch auf Plakaten, Flyern oder Broschüren locken manipulierte QR-Codes in die Falle: Zum Beispiel, indem sie Zugang zu besonderen Angeboten versprechen. Hinzu kommen falsche QR-Codes an Bushaltestellen, auf Ladesäulen oder Parkautomaten. Sie vermitteln den Eindruck, dass die Parkgebühr auch online bezahlt werden kann. Betrügerische QR-Codes erkennen Um sich vor Quishing zu schützen, helfen ein paar einfache Vorsichtsmaßnahmen. "Am wichtigsten ist es, den QR-Code zu überprüfen. Wurde er zum Beispiel aufgeklebt, wie es bei einem Parkscheinautomaten vorkommen kann? Dann sollte man ihn auf keinen Fall nutzen". Der sichere Weg ist immer die Barzahlung oder eine Park-App, die zuvor aus einer sicheren Quelle heruntergeladen wurde. Seriöse Absender wie Behörden, Banken oder Händler fordern niemals sensible Daten über E-Mail oder SMS an. Briefe und Nachrichten von Kriminellen sind zudem oft sehr fordernd, allgemein und ohne persönliche Anrede verfasst. "Im Zweifelsfall gilt die Grundregel: Erst den Absender kontaktieren, dann den QR-Code scannen", sagt man bei der R+V. Scanner-Apps zeigen die URL vor dem Öffnen an - und warnen bei Bedarf. Zudem lässt sich das Smartphone so einstellen, dass ein Link vor dem Öffnen erst einmal angezeigt wird. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250325_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Entspannt verreisen: Nicht jede Versicherung hält, was sie verspricht Die Urlaubszeit rückt näher und Viele freuen sich auf Sonne, Strand und Erholung. Bei aller Vorfreude sollten Reisende jedoch die finanziellen Risiken einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland nicht unterschätzen. „Im Urlaub medizinische Hilfe zu erhalten, kann je nach Reiseland hohe Kosten verursachen – insbesondere ein Rücktransport kann sehr teuer werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Daher sollte bei der Urlaubsplanung das Thema Versicherungen nicht zu kurz kommen. Allerdings sind nicht alle Reiseversicherungen sinnvoll. Darauf kommt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung an Eine der essenziellen Absicherungen für Reisen ins Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer die Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz oder dem vom ständigen Wohnsitz nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus trägt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies gilt auch für den Fall einer stationären Heilbehandlung, die nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage andauern würde. Außerdem sollte eine Erkrankung, die bereits vor Antritt der Reise bestand, mitversichert sein, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlimmert. Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese Kriterien sollten Sie achten. Wichtig: Vorhersehbare Behandlungen sind vom Versicherungsschutz der ARKV grundsätzlich ausgeschlossen. Vorhersehbar ist eine Behandlung beispielsweise dann, wenn sie für die Reisezeit geplant war oder schon vor Reiseantritt feststand. „Reisekrankenschutz ist oft in Kreditkarten eingeschlossen – aber Vorsicht: Die Leistungen sind in der Regel deutlich schlechter als bei einer gesonderten Auslandsreisekrankenversicherung“, sagt man beim BdV. So sind beispielsweise die Such-, Rettungs- und Bergungskosten nicht versichert und die Versicherungssummen meist niedriger. Zudem kann es sein, dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn die Reise mit der Kreditkarte gebucht wurde. „Wir raten daher dazu, sich zusätzlich über einen separaten Vertrag abzusichern“. Reisegepäckversicherung: Oft lückenhafter Versicherungsschutz Auch Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherungen sieht man kritisch. Sie sicherten keine existenziellen Risiken ab und oft ist nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können. Bei Reisegepäckversicherungen können Versicherer zudem Leistungen kürzen, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. „Gerade bei Diebstahl oder Raub wird Betroffenen häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250321_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Deutsche bleiben Direktbanken treu - Das Thema Geldanlage wird zum Do-it-yourself-Projekt Je turbulenter die wirtschaftliche und politische Großwetterlage, desto mehr scheinen sich die Deutschen nach Stabilität zu sehnen. Eine repräsentative Umfrage der norisbank zeigt, dass die Treue zur Bank größer ist denn je. Nur 5 Prozent der Befragten haben im vergangenen Jahr ihre Bank gewechselt - ein signifikanter Trend, der seit Jahren anhält. 2023 waren es 6,6 Prozent. Von den Wechslern entschieden sich 90,6 Prozent für eine Direktbank, wobei 47,2 Prozent von einer Filialbank kamen - weit mehr als im Vorjahr (2023: 31,4 Prozent). Eine stabile Hälfte der deutschen Bevölkerung ist bereits Kunde einer Direktbank. Bemerkenswert: In der Altersgruppe der unter 40-Jährigen liegt der Anteil der Direktbankkunden mit 71,1 Prozent weit über dem Durchschnitt und noch höher als im Vorjahr. Der Trend zu Direktbanken wird von mehreren Faktoren getrieben. Die Befragten, die 2024 zu einer Direktbank gewechselt sind, nennen vor allem zwei Vorteile: Kostenersparnisse (30,9 Prozent) und den Wunsch nach innovativen Dienstleistungen (30,9 Prozent). Bemerkenswert ist, dass bei den 30- bis 49-Jährigen der Wunsch nach innovativen Dienstleistungen mit deutlichem Abstand an erster Stelle steht und von 37,7 Prozent als Hauptgrund genannt wird. Zudem waren rund ein Viertel der Befragten einfach unzufrieden mit ihrer bisherigen Bank. Diese Zahlen verdeutlichen die Verschiebung hin zu digitalen Angeboten. Obwohl 46,1 Prozent der Deutschen angaben, noch keine Direktbank zu nutzen, signalisierten immerhin 14,1 Prozent Interesse an einem zukünftigen Wechsel. Im Trend: Eigeninitiative bei der Geldanlage - Bankberatung nur punktuell gefragt Ein weiterer bemerkenswerter Trend, der sich in der aktuellen norisbank Umfrage abzeichnet, ist das wachsende Vertrauen der Deutschen in die eigene finanzielle Expertise. Mehr als die Hälfte der Befragten wünschen sich bei der Geldanlage keine Unterstützung durch ihre Bank. Lediglich beim Thema Zukunfts- und Altersvorsorge ist die Bankberatung weiterhin gefragt und verzeichnet einen leichten Zuwachs. Doch auf welcher Basis treffen die Deutschen ihre Anlageentscheidungen? Die Antworten sind vielfältig. Fast ein Drittel verlässt sich auf persönliche Erfahrungen, während 22,5 Prozent Rat von Familie oder Freunden einholen. Traditionelle Medien wie Finanzliteratur oder Testmagazine werden ebenfalls genutzt. Tipps von Influencern oder Social-Media-Kanäle sind nur für die jüngeren Altersgruppen relevant Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250318_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Tipps zum Tag der Rückengesundheit 2025: Rückengesundheit im Büro: Sitzen, stehen oder bewegen – was denn nun? Dass es zu jeder These eine Gegenthese gibt, ist bekannt. Beim Joggen beispielsweise wechseln die Tipps im Jahrestakt. Mal soll vorher gedehnt werden, mal nicht, mal soll man sich richtig warmmachen, mal nicht. Man kann per Münzwurf entscheiden! Etwas komplizierter zu beantworten ist die Frage, ob Stehen zum Sitzen die bessere Alternative am Arbeitsplatz ist. Darauf weist Detlef Detjen, Geschäftsführer der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V., anlässlich des Tages der Rückengesundheit hin. Detlef Detjen: Stehtische werden in den vergangenen Jahren immer häufiger genutzt. Zahlreiche Studien empfehlen Beschäftigten, ihre überwiegend sitzende Tätigkeit regelmäßig zu unterbrechen und aufzustehen. Eine aktuelle Studie der University of Sydney sagt allerdings, dass langes Stehen am Arbeitsplatz nicht automatisch gesünder ist als Sitzen. Es kann sogar das Risiko für Durchblutungsstörungen, Krampfadern und Muskelverspannungen erhöhen, was wiederum Rückenschmerzen begünstigt. Ich empfehle deshalb sitzen, stehen und bewegen im häufigen Wechsel Wie sieht das Prof. Dr. Joachim Grifka, laut Magazin NewsWeek einer der 100 besten Orthopäden der Welt? Prof. Dr. Joachim Grifka: Ich stimme diesen Anmerkungen zu. Nur der Hinweis, einfach zu stehen, anstelle zu sitzen, ist nicht die Lösung. Zum einen kann nicht jeder den ganzen Tag im wahrsten Sinne des Wortes „durchstehen“, zum anderen muss man darauf achten, dass man das Hohlkreuz vermeidet, das immer im Stehen auftritt. Deswegen meine Empfehlung der Thekenhaltung. Das bedeutet: Einen Fuß etwas höher abstellen, also so wie an einer Theke im Lokal. Dann ist die Lendenwirbelsäule gestreckt und nicht im Hohlkreuz. Das kann jeder sofort bei sich selbst mit der Hand tasten. Ist das Stehen nicht auch für die Halswirbelsäule besser? Prof. Dr. Joachim Grifka: Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der viel zu wenig bedacht wird. Im Sitzen sacken wir wegen der adynamen Position zusammen, bekommen einen Rundrücken und müssen den Kopf in den Nacken legen. Das verursacht Schulter-Nacken-Probleme bis hin zu Bandscheibenschäden. Im Stehen haben wir den Blick leicht nach unten. Das ist eine Streckung der Halswirbelsäule; also eine Entlastung der Wirbelsäule, der Bandscheiben und der Nervenwurzeln. Gerade bei Halswirbelsäulenbeschwerden kann ich einen Steharbeitsplatz nur empfehlen. Für das Wohlergehen unseres Körpers sind wir selbst verantwortlich. Auf dem jährlichen Tag der Rückengesundheit gibt die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. entsprechende Tipps. Sehr empfehlenswert ist dazu auch der kürzlich zum Preis von 22,99 Euro erschienene neue Ratgeber "Gesund im Homeoffice und Büro" von Prof. Joachim Grifka. Auf 105 Seiten finden sich konkrete Tipps für einen ergonomisch einwandfreien Arbeitsplatz. Dazu detaillierte Darstellungen und bewährte Übungen mit Video-Anleitungen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250314_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Smarte Videoüberwachung für das eigene Heim bietet Schutz, birgt aber auch Gefahren. Hacker nutzen Sicherheitslücken, um auf Aufnahmen zuzugreifen. Ob KI-basierte Objekterkennung, Steuerung über Sprachassistenz oder Fernzugriff: Smarte Überwachungskameras für den Heimgebrauch versprechen Verbrauchern mit intelligenten Funktionen ein sicheres Zuhause. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hat im vergangenen Jahr gut jeder fünfte Bundesbürger (21 Prozent) im eigenen Haushalt eine smarte Videoüberwachung genutzt. Doch die vernetzten Geräte bergen auch Risiken. Cyberkriminelle können gezielt Schwachstellen ausnutzen, um auf Kameras zuzugreifen und private Daten zu stehlen. Wissen Einbrecher beispielsweise, zu welchen Zeiten das Haus leer ist oder Betrüger, welche Personen im Haushalt leben, haben sie leichteres Spiel. „Intelligente Überwachungskameras bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Verbraucher sollten bei der Installation und Nutzung auf die Cybersicherheit achten“, sagt man beim TÜV-Verband. „Schon einfache Maßnahmen wie die Verwendung eines sicheren Passworts können helfen, Angreifer fernzuhalten.“ Der TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme. Intelligente Überwachungskameras erzeugen Live-Bilder in meist hoher Auflösung. Sie sind mit dem Internet verbunden und übertragen Daten in die Cloud, auf das Handy, das Tablet oder den Computer. Hacker nutzen verschiedene Methoden, um in das Heimnetzwerk oder die Systeme von smarten Überwachungskameras einzudringen. Ein typisches Einfallstor sind unsichere Passwörter. Viele Nutzer belassen es oft bei den voreingestellten Standardpasswörtern oder nutzen in der Videoüberwachungssoftware Passwörter, die leicht zu erraten sind, sagt man beim TÜV-Verband. Der Sicherheitsgewinn eines starken, individuellen Passworts wird häufig unterschätzt. Es wird empfohlen, ein möglichst langes Passwort mit mindestens acht Zeichen und verschiedenen Zeichentypen zu verwenden. Falls vorhanden, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Bei dieser Variante kann zum Beispiel ein individueller Code per SMS verschickt oder ein hardwarebasierter TAN-Generator auf dem eigenen Handy genutzt werden. Außerdem sollten Nutzer regelmäßig Software-Updates durchführen. „Ohne die jeweils neusten Updates bleiben bekannte Sicherheitslücken bestehen, die Angreifer ausnutzen können“. Wer sein Zuhause mit Kameras schützen möchte, muss bei der Platzierung einiges beachten. Grundsätzlich dürfen Überwachungskameras nur das eigene Grundstück erfassen: Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder gemeinsam genutzte Zufahrten bleiben tabu. Die Vorgaben gehen aber noch weiter: Die Kameras dürfen technisch nicht so geschwenkt oder ausgerichtet werden können, dass sie fremdes Eigentum filmen können. Selbst wenn das Gerät gerade auf das eigene Grundstück zeigt, kann allein die Möglichkeit der Neuausrichtung zu rechtlichen Konflikten führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250311_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Kein Interesse an E-Mietwagen im Urlaub: Aspekt Elektroauto spielt für Deutsche beim Ferienflitzer kaum eine Rolle Flexibilität auf Reisen: Mit einem Mietwagen entdecken Reisende die schönsten Ecken ihres Urlaubslandes. Entsprechend buchen gerade bei Flugreisen viele ein Ferienauto dazu. Worauf die Deutschen bei der Buchung achten, untersuchte nun der Mietwagen-Anbieter Sunny Cars in einer repräsentativen Umfrage über das Marktforschungsinstitut YouGov. Entscheidende Faktoren bei der Mietwagenbuchung sind laut Ergebnissen ein niedriger Preis, umfassender Versicherungsschutz, eine faire Tankregelung und keine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Zugleich fällt aber ein Kriterium auf, das auf dem hintersten Platz gelandet ist – das E-Auto. Nur fünf Prozent sehen das „E“ als relevant Während E-Autos im Alltag immer öfter zu sehen sind, existiert im Urlaub noch kaum eine Nachfrage nach Elektroautos. In der Umfrage gaben von 2.027 befragten Personen gerade einmal 104 Menschen an, dass sie ein E-Auto als wichtigen Aspekt beim Mietwagen im Urlaub sehen. „Die Umfrage bestätigt, was wir täglich bei unseren Buchungen sehen“, sagt man bei Sunny Cars. „Wir verzeichnen in den letzten Jahren nur eine sehr geringe Anfrage seitens der Reisenden nach Autos mit E-Antrieb. Auch für die Urlaubssaison 2025 bemerken wir hier keinen gravierenden Anstieg.“ Mit nur fünf Prozentpunkten landeten die Elektroautos sogar auf dem hintersten Platz der zur Wahl stehenden elf Kriterien. Warum das E-Auto so unbeliebt ist bei Urlaubsreisen Die Gründe dafür waren nicht Teil der Umfrage. Doch man sieht insbesondere die unbekannte Infrastruktur als Begründung. „Im Urlaubsland kennt sich meist noch niemand gut aus. Daraus resultiert auch fehlendes Wissen zu Lade-Möglichkeiten. Da Reisende oft ganze Roadtrips unternehmen oder auch längere Strecken fahren, scheint das E-Auto wohl zu kompliziert.“ Junge und Einkommensstarke zeigen mehr Interesse Während der Durchschnitt bei fünf Prozent liegt, zeigt sich mit Blick auf die Altersverteilung jedoch ein Peak. Junge Leute zwischen 18 und 24 Jahren geben dem Kriterium einen deutlich höheren Rang. Ganze 15 Prozent sehen es als wichtig an, während aus der Gruppe der über 55-jährigen nur mehr zwei Prozent diese Meinung teilen. Noch deutlicher zeigt sich der Ausschlag gemessen am Haushaltsnettoeinkommen: In der einkommensstärksten Gruppe ab 10.000 Euro pro Monat geben ganze 20 Prozent an, dass sie ein E-Auto als wichtig erachten. Die repräsentative Umfrage mit dem Marktforschungsinstitut YouGov erfolgte im Zeitraum 24. bis 27. Januar 2025. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250304_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: LV 1871 stellt neue Basisrente vor - jetzt auch mit Einmalbeitrag Mit der neuen Tarifgeneration der Basisrente der LV 1871 profitieren Freiberufler, Selbstständige und Besserverdienende jetzt auch mit einem Einmalbeitrag von staatlicher Förderung. Damit können sie beispielsweise größere Beträge aus einer Erbschaft oder einer Abfindung steueroptimiert in eine lebenslange Rente umwandeln. So senken sie die Steuerlast in der Ansparphase und können bei der LV 1871 jetzt auch in der Rentenphase an der Wertentwicklung des Kapitalmarkts partizipieren. Der Einmalbeitrag ist bei der LV 1871 bereits ab 3.000 Euro und bis zur maximalen Höchst-Fördersumme von 29.444 Euro für Ledige bzw. 58.688 Euro für Verheiratete abschließbar. Kundinnen und Kunden bleiben aber weiterhin flexibel, da jederzeit Zuzahlungen ab 200 Euro möglich sind. Darüber hinaus bietet der Versicherer auch eine monatliche Beitragszahlung an. Basisrente in drei Varianten "Der Einmalbeitrag bietet sich vor allem an, wenn man beispielsweise eine größere Erbschaft, eine Abfindung, eine kurz vor Renteneintritt fällige Lebensversicherung oder bei Selbstständigen Geld aus einem größeren Auftrag für die private Altersvorsorge nutzen will. Steuervorteile in Kombination mit sinnvollen Produktfeatures wie unserer fondsgebundenen Rentenphase, einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), einer Pflegeoption oder unserer eXtra-Rente machen die Basisrente für Kunden und Geschäftspartner besonders attraktiv", sagt man bei der LV 1871. Abschließbar ist die neue Generation der Basisrente je nach Vorsorgebedürfnis in drei Varianten. Neu ist die Basisrente mit fondsgebundenem Rentenbezug, mit dem die Kundinnen und Kunden auch in der Rentenphase an den Kapitalmärkten investiert bleiben. Nach wie vor im Angebot ist die Basisrente als fondsgebundene Rente mit klassischem Rentenbezug, die auch die eXtra-Rente bei schwerer Krankheit als Option beinhaltet. Darüber hinaus bietet die LV 1871 eine Variante mit klassischem Rentenbezug und Pflegeoption bei Pflegebedürftigkeit. Bei allen Varianten kann der Rentenbezug an die persönliche Lebensplanung angepasst und aufgeschoben werden. Altersvorsorge und Absicherung in einem Nachdenken sollten gerade Selbstständige und Freiberufler auch über ihren finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit. Denn: Mit den aktualisierten Tarifen hat der Versicherer auch die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zur Basisrente angepasst. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250225_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Stromkosten sparen: Größtes Potenzial mit dynamischem Stromtarif und Solaranlage Wer für seinen Haushalt und noch zusätzlich fürs Laden seines Elektroautos Solarstrom nutzt, fährt bei Stromkosten und CO2-Emissionen deutlich besser als mit gewöhnlichem Netzstrom und öffentlichen Ladestationen. Aktuelle Berechnungen von ADAC Solar zeigen, dass die Kombination aus einer Photovoltaikanlage (PV) und einem dynamischen Stromtarif, auch als Börsenstrom bekannt, eine der kostengünstigsten Lösungen darstellt. Dieser Tarif passt sich den Marktpreisen an und ist in vielen Fällen günstiger als ein klassischer Pauschaltarif. Mit dem ADAC Solarrechner die optimale Lösung finden Zu erwartende Sonnenstrom-Erträge über den Jahresverlauf weist der ADAC Solarrechner aus, basierend auf der Lage und den Voraussetzungen der Immobilie. Er berechnet den sogenannten Autarkiewert, also den Anteil des selbst erzeugten Stroms am Gesamtverbrauch. Ein hoher Autarkiewert bedeutet mehr Unabhängigkeit vom Netzstrom und hilft, CO2-Emissionen zu reduzieren. Ein weiteres Highlight: Der Solarrechner gibt zusätzlich die möglichen "Sonnenkilometer" an - die Strecke also, die mit dem durch Solarenergie geladenen Elektroauto zurückgelegt werden kann - sowie den noch nötigen Netzstrombedarf vom herkömmlichen Energieversorger. Mehr Sonnenkilometer, weniger Stromkosten Das Elektroauto erhöht den privaten Strombedarf um bis zu 50 Prozent. Abhängig von Fahrleistung und Verbrauch lassen sich jährlich in einem durchschnittlichen Vier-Personen-Eigenheim bei einem 80-prozentigen Eigenstromanteil mehrere Tausend "Frei-Kilometer" erwirtschaften und insgesamt mehr als vier Tonnen CO2 einsparen. So sparen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur im Haushalt, sondern auch bei der Mobilität deutlich gegenüber der Standardversorgung mit handelsüblichem Netzstrom. PV-Anlage und dynamischer Stromtarif sowie die effiziente Ladeinfrastruktur zuhause mit einer intelligenten Wallbox sind gute Voraussetzungen dafür. Beim Laden unterwegs fallen zu den vergleichsweise hohen Stromkosten oft noch die Gebühren der unterschiedlichen Anbieter und Roaming-Verbunde an. Dynamischer Stromtarif: Günstig laden zur rechten Zeit Nicht nur die Kombination von Photovoltaik und E-Mobilität bringt einen erheblichen Kostenvorteil. Noch mehr wird gespart, wenn ein intelligentes Home Energy Management System den Strombezug und Eigenverbrauch einschließlich Wärmepumpe und E-Auto optimiert und dabei günstigen Börsenstrom durch einen dynamischen Stromtarif vollautomatisch integriert. So sind Stromkostensenkungen von bis zu 89 Prozent möglich. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250218_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Versteckte Kosten in Finanzprodukten: Warum Vorsicht geboten ist In Bank- und Versicherungsverträgen verbergen sich oft hohe Gebühren und versteckte Kosten, die Anlegern erst später auffallen – manchmal zu spät. Ob es um Lebensversicherungen, Fonds oder Altersvorsorgeprodukte geht: Solche Kosten schmälern die Rendite erheblich und bremsen das Wachstum des Ersparten. Ein Beispiel verdeutlicht das Problem: Bei vielen Investmentfonds wird neben vielen weiteren Gebühren ein Ausgabeaufschlag erhoben. Das bedeutet, dass ein Teil des investierten Geldes direkt als Gebühr einbehalten wird. Wer 10.000 Euro anlegt und einen Ausgabeaufschlag von 5 Prozent zahlt, investiert tatsächlich nur 9.500 Euro. Die restlichen 500 Euro fließen an die Bank oder den Bankberater. Solche Kosten summieren sich über die Jahre und können die Rendite stark beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, solche Gebühren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Kosten bei Beratern: Ein Rechenbeispiel Ob eine Anlage direkt oder mit Beratung erfolgt, hat großen Einfluss auf das Vermögen – besonders durch die entstehenden Kosten. Hier ein Beispiel: Wer 30.000 Euro Startkapital mit einer monatlichen Sparrate von 300 Euro investiert, könnte bei einer breit gestreuten Aktienanlage mit einer jährlichen Rendite von 9 Prozent vor Kosten nach 30 Jahren rund 912.000 Euro erzielen, sagt David Tappe, Finanzexperte und Vorstand der Tappe Consulting AG. Doch mit Beraterkosten schrumpft dieses Potenzial erheblich. Zu den offensichtlichen Gebühren gehören Fondskosten. Während ETFs mit 0,2 bis 0,8 Prozent vergleichsweise günstig sind, verlangen aktiv gemanagte Fonds oft 1,5 bis 2,5 Prozent. Hinzu kommen Depotgebühren, Transaktionskosten, Spread-Kosten, Cashlock-Kosten, Indexkonstruktion-Effekte, Market-Impact-Kosten und Steuern auf die Gewinne. Nach Abzug dieser Kosten bleibt dann häufig, selbst mit einer ausgezeichneten Strategie, nur noch 6 Prozent Rendite übrig. Das Problem verschärft sich, wenn Anleger – ob mit oder ohne Berater – ihre Strategien oder Fonds wechseln. Dieses Verhalten reduziert die Rendite weiter – ganz nach dem Motto "Hin und Her macht Taschen leer". Selbst wenn es bei 6 Prozent Rendite bleibt, sinkt das Endvermögen auf 466.000 Euro. Die Differenz von 446.000 Euro im Vergleich zu den möglichen 912.000 Euro zeigt die Auswirkungen von enormen Kosten, ohne die typischen Fehler zu berücksichtigen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250214_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Neuzulassungen Januar 2025: Anstieg der Elektro-Fahrzeugzulassungen nur Vorzieheffekt Die soeben veröffentlichten Zulassungszahlen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) weisen einen enormen Anstieg der Elektrofahrzeuge für den Monat Januar gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Dies führt der ZDK auf Einmaleffekte der Hersteller zurück. Soll der Antriebswechsel gelingen, sind mehr Anstrengungen als die der Ampelregierung vonnöten. "Ein Anstieg der reinen Elektrozulassungen um die Hälfte gegenüber dem Vorjahresmonat ist kein Anlass zur Freude - die Zahlen täuschen über die wahre Situation der aktuellen Entwicklung hinweg," kommentiert man beim Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) die vom KBA veröffentlichten Zulassungszahlen für den Januar 2025. "Um die CO2-Flottenziele, die ab diesem Jahr gelten zu erreichen haben die Hersteller Zulassungen von Elektroautos, sowohl BEVs wie auch Hybride, vom letzten in dieses Jahr verschoben. Dies ist ein Sondereffekt, der unsere Auftragslage nicht widerspiegelt." Man erwartet daher einen erneuten Einbruch der Zulassungszahlen. "Erst im zweiten Halbjahr werden die Hersteller die Rabatte wieder deutlich anziehen, sollten die Strafzahlungen bestehen bleiben." Nachdem die Verkaufszahlen vollelektrischer Pkw 2024 um rund 30% gegenüber dem Vorjahr eingebrochen sind, konnte der Januar 2025 den Vorjahresmonat mit 34.498 neuzugelassenen BEV um 53,5 Prozent überbieten. Bei 207.640 verkauften Einheiten liegt der Pkw-Markt 2,8 Prozent unter dem Wert des Vorjahresmonats, der Anteil vollelektrischer Pkw liegt somit bei 16,6 Prozent. Ein Aufwind der bei weitem nicht ausreicht, um die politisch vorgegebenen Ziele zu erreichen. Um das Ziel von 15 Mio. vollelektrischen Pkw 2030 zu erreichen, bräuchte es einen kontinuierlichen Anstieg bei den Neuzulassungen von mindestens 50 Prozent pro Jahr. Der Anteil der BEV am Pkw-Markt müsste bei mindestens 70 Prozent liegen. Davon sind die heutigen Zahlen weit entfernt. Der ZDK fordert Maßnahmen, die über Kaufanreize für preissensible Käufergruppen hinausgehen. Insbesondere muss Ladestrom vergünstigt werden, Steuervorteile für E-Autos aufrecht erhalten bleiben und Innovation in Batterie- und Ladetechnik gefördert werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250211_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Versicherungen optimieren: Bedarfsgerechter Schutz ist wichtiger als Ersparnis Zum Jahresanfang prüfen viele Verbraucher ihre Versicherungsverträge in der Hoffnung, an der ein oder anderen Stelle sparen zu können. Dabei landen vermeintlich teure oder überflüssige Policen häufig vorschnell auf der Kündigungsliste. Doch hier ist Vorsicht geboten: „Die Prämienhöhe oder die Anzahl der Verträge allein sagen nichts über die Qualität des Versicherungsschutzes aus. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Haushalte entweder zu viel für unnötige Versicherungen zahlen oder in wichtigen Bereichen nicht ausreichend abgesichert sind“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Entscheidend ist, ob eine Versicherung im Ernstfall wirklich den erforderlichen Schutz bietet – nicht, was sie kostet. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, lohnt es sich, alle bestehenden Verträge kritisch zu hinterfragen: Decken sie den individuellen Bedarf ab? Sind alle wichtigen Risiken ausreichend abgesichert? Bestehen darüber hinaus noch zusätzliche Absicherungswünsche? „Zu den wichtigsten Verträgen zählt die Privathaftpflichtversicherung und zumindest alle Berufstätigen sollten zudem eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. Hinzu kommen abhängig von der individuellen Situation weitere wichtige Absicherungen“, sagt man. Hausbesitzer benötigen beispielsweise eine Wohngebäudeversicherung, Kfz-Halter sind verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu besitzen, Auslandsreisende sollten eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben. Eine erste Orientierung gibt der kostenlose Online-BedarfsCheck des BdV: Er hilft Verbrauchern, zwischen essenziellen und überflüssigen Policen zu unterscheiden und eine fundierte Entscheidung über ihren Versicherungsschutz zu treffen. Das Tool liefert klare Antworten auf die Frage, welche Versicherungen wirklich wichtig sind – und welche man sich tatsächlich sparen kann. Mit nur wenigen Angaben zur familiären Situation, zu Aktivitäten in Beruf und Freizeit, zum Besitz sowie zu besonderen Wünschen und Bedürfnissen ermittelt der Bedarfscheck einen ersten Überblick über den individuellen Absicherungsbedarf. „In jeder Lebenssituation bestehen eine Reihe finanzieller Risiken, die abgesichert werden sollten. Um keine unnützen und zu teuren Versicherungen abzuschließen, sollten diese Risiken nach klaren Prioritäten eingestuft und bewertet werden“, sagt der BdV. Das Ergebnis des BedarfsChecks liefert eine übersichtliche Darstellung über die für die eigene Situation relevanten Versicherungen und ordnet sie den Kategorien „Pflicht“, „am wichtigsten“, „wichtig“, „grundsätzlich nachrangig“ und „ungeeignet“ zu. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250207_kvp.mp3…
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